Berne
Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.
Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.
Sehr geehrte Frau Alt-Ständerätin
Sehr geehrte Damen und Herren auf dem Podium
Sehr geehrte Präsidentin des Entlastungsdiensts Schweiz
Meine Damen und Herren
Als Bundesrat spricht man immer wieder über Themen, die einem nicht unbedingt persönlich vertraut sind.
Ich habe als Mann vor der Frauenzunft gesprochen
Ich habe 2017 in der Calvin-Stadt Genf das Reformationsjahr eröffnet – als Katholik.
Und ich habe das Eidgenössische Jodelfest eröffnet – als Jazzpianist.
Fehlt nur noch die Eröffnung des Internationalen Kongresses der Coiffeusen und Coiffeure…
Im Ernst: Als Bundesrat muss man sich oft in Lebenswelten hineindenken, mit denen man selber wenig zu tun hat.
Heute ist das für einmal anders: Denn heute sprechen wir über ein Thema, das uns alle angeht – und zwar ganz persönlich.
Denn wir ALLE sind potentiell Pflegende –
und wir alle sind potentiell Pflegebedürftige.
Und was uns ALLE betrifft,
verlangt auch unser ALLER Engagement.
Die Betreuung durch Angehörige ist von unschätzbaren Wert
für die kranken Menschen,
aber auch für unser Gesundheitswesen
Man muss es deutlich sagen: Unser Gesundheitssystem könnte die Betreuungsarbeit der Angehörigen gar nicht leisten.
Sie unterstützen kranke oder pflegebedürftige Familienmitglieder psychisch und sozial.
Sie helfen im Haushalt und übernehmen administrative Tätigkeiten.
Sie ergänzen die professionelle Pflege von Spitex-Diensten, von Spitälern oder von Heimen.
Meine Damen und Herren
Mit dem jährlichen Tag der Angehörigen schaffen die Kantone mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung für diesen bislang zu wenig gewürdigten Einsatz.
Und stärken so das Bewusstsein für die Dimensionen dieses Engagements:
In der Schweiz betreuen rund 600’000 Personen Angehörige.
Sie kümmern sich um etwa 700‘000 Personen, die auf Betreuung und Pflege zu Hause angewiesen sind – vom Kleinkind bis zur Hochbetagten.
Sie tun das mit Liebe und Hingabe, und oft unter schwierigen Bedingungen.
Viele Angehörige sind grossen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt.
Ihr Alltag ist geprägt von Aufopferung, Stress und einer Doppelbelastung durch Betreuung und Beruf,
Und nicht überall können sie auf das Verständnis der Arbeitgeber zählen.
Höchste Zeit also, diesen Heldinnen und Helden des Alltags – und ich scheue dieses Pathos für einmal nicht – die ihnen gebührende Wertschätzung zu zeigen.
Und zwar nicht nur durch Worte an einem Tag im Jahr,
sondern auch durch politisches Handeln.
Entscheidend ist, dass Bund und Kantone bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit Angehörige, die Familienmitglieder betreuen, dies auch langfristig tun können.
Meine Damen und Herren
Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ans Parlament überwiesen.
Der Nationalrat hat dem Vorschlag im September zugestimmt. Die zuständige Kommission des Ständerats hat diese Woche ebenfalls zugestimmt, so dass das Gesetz schon im Dezember beschlossen werden könnte.
Das wäre ein wichtiger Schritt in der Anerkennung dieser so wichtigen Arbeit.
Sie kennen die Vorlage, deshalb nur kurz das Wichtigste:
Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten
Heute gewähren rund zwei Drittel der Unternehmen Kurzabsenzen für die Betreuung von verwandten und nahestehenden erwachsenen Personen. Teilweise werden sie auch abgegolten.
Das neue Gesetz sieht einen Anspruch auf bezahlten Urlaub vor: drei Tage pro Erkrankung oder Unfall, insgesamt zehn Tage pro Jahr.
Das schafft für alle Erwerbstätigen und alle Unternehmen die gleichen Voraussetzungen. Und Rechtssicherheit für alle.
Mit dem neuen Gesetz wird ein bezahlter Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern eingeführt.
Wir wissen, wie es ist, wenn ein Kind krank wird. Das fordert uns Eltern enorm.
Wenn ein Kind schwer erkrankt oder verunfallt, wenn ein Kind ins Spital muss, ist die Situation berufstätiger Eltern noch schwieriger.
Derzeit haben sie keine andere Wahl als
unbezahlten Urlaub zu nehmen,
sich selbst krankschreiben zu lassen
oder die Arbeit aufzugeben.
Davon sind jährlich ungefähr 4500 Familien betroffen.
Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert. Damit werden mehr hilfsbedürftige Personen selbstständig zuhause leben können.
Schliesslich werden die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag angepasst
Damit wird die Situation der Eltern von Kindern mit einer Behinderung verbessert. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Kind im Spital zu begleiten.
Wir sind zudem daran, die Grundlage zur Weiterentwicklung von Entlastungsangeboten zu schaffen. Mit dem Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020» analysieren wir die Betreuungssituation in der Schweiz.
Neun von zwölf Studien liegen mittlerweile vor.
Nach Abschluss aller Studien werden wir die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfassen.
Was wir aber jetzt schon sagen können:
in gut der Hälfte der Betreuungssituationen entsprechen die Entlastungsangebote nicht den Bedürfnissen der Angehörigen
Und es bestehen grosse kantonale Unterschiede bei der Kostenübernahme.
Meine Damen und Herren
Wir leben in einer Gesellschaft mit immer mehr älteren Menschen.
Viele sind gesund und unternehmenslustig.
Immer mehr Menschen leiden aber auch an chronischen Krankheiten
und leben – dank den grossen Fortschritten in der Medizin – mit Krankheiten, die früher tödlich waren.
In einer solchen Gesellschaft wird die Betreuung durch Angehörige noch wichtiger werden als sie heute schon ist.
Deshalb müssen wir die wichtigste Ressource stärken, über die unser Land verfügt:
Die Solidarität.
Die Tatsache, dass es uns nicht einfach gleichgültig ist, wie es den anderen geht.
Das ist die Grundlage jeder erfolgreichen Gesellschaft –
und das gilt ganz besonders für die vielfältige und direktdemokratische Schweiz.
Nehmen wir die Alterung – und mit ihr die Zunahme der Pflegebedürftigen – zum Anlass,
unsere Gesellschaft humaner und empathischer zu gestalten, als dies heute zuweilen der Fall ist.
Und nehmen wir die Alterung zum Anlass eine grundsätzliche Frage zu unserem Arbeitsbegriff zu stellen: Was gilt bei uns als Arbeit und wie wird sie wertgeschätzt?
Es ist unbestritten, dass die Betreuungs- und Pflegearbeit der Angehörigen für das gute Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar ist.
Und es ist unbestritten, dass sie zu wenig wahrgenommen und zu wenig unterstützt wird.
Meine Damen und Herren
Der heutige Tag erinnert uns daran, dass es nicht reicht, lediglich für eine solidarische und faire Gesellschaft zu plädieren.
Sondern dass das Wohl der Schwachen,
das ja als Versprechen in der Präambel der Bundesverfassung enthalten ist,
handfeste politische und wirtschaftliche Voraussetzungen hat.
Dass also das Engagement für die kranken Nächsten unser aller Engagement für die Engagierten verlangt.
Dass auch und gerade die Unterstützenden unsere Unterstützung brauchen.
Ich danke den Veranstaltern des heutigen Tages:
Der Organisation Entlastungsdienst Schweiz
dem Schweizerischen Roten Kreuz,
dem Spitexverband Kanton Bern,
Pro Senectute und
Pro Infirmis.
Und ich danke allen, die sich der Betreuung und Pflege von Angehörigen widmen.