Scuol

Manuscrit, non publié à l’époque. Texte établi d’après l’exemplaire de lecture. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand et en français. Texte original, non traduit.

Sehr geehrter Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren

Meine Damen und Herren

Haben Sie gewusst? Um anspruchsvolle, strategische Aufgaben zu lösen, brauchen wir dieselben Hirnregionen, wie wenn wir Kinder betreuen.

Was bedeutet das?

Ganz einfach: Manager, die strategisch denken, schnell entscheiden und flexibel auf veränderte Bedingungen reagieren können, haben das Zeug dazu, gute Väter zu sein.

Dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt! Mütter haben die besten Voraussetzungen dafür, gute Manager zu sein.

Womit wir beim Thema sind: Bei den Fachkräften und der Familienarbeit.

Es freut mich, heute im Rahmen dieses Nationalen Dialogs Sozialpolitik zu Ihnen sprechen zu dürfen.

Die Fachkräfteinitiative setzt an verschiedenen Stellen an. Besonders wichtig scheint mir die verbesserte Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt.

Dieses Thema hat mit dem Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative an Relevanz dramatisch zugenommen.

Und wenn wir richtig handeln, kann das Resultat vom 9. Februar 2014 unserem Land mittelfristig sogar einen progressiven Schub verleihen.

Meine Damen und Herren

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um Frauen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ich werde Ihnen diejenigen Massnahmen näher vorstellen, die speziell mein Departement betreffen.

Diese Massnahmen sollen zu einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen.

Sie sollen Hindernisse beseitigen – vor allem für Frauen.

Und nicht zuletzt zu einer besseren Vorsorge für Frauen führen.

Ich muss vorausschicken: Der Bundesrat will, dass die Frauen stärker einer bezahlten Arbeit nachgehen können.

Denn wir wissen nur zu gut, dass es keine Massnahmen braucht, um den Frauenanteil bei der unbezahlten Arbeit zu erhöhen…

Viele Fakten sind heute hinlänglich bekannt:

Die Frauen sind heute genauso gut ausgebildet und qualifiziert wie die Männer.

Der Anteil der diplomierten Frauen an den Fachhochschulen und Universitäten ist gleich hoch oder sogar höher als jener der Männer.

Trotzdem gibt es rund 50’000 Absolventinnen, die nach der Geburt des ersten Kindes Vollzeit als Hausfrauen und Mütter arbeiten.

Es ist auch kein Geheimnis, dass Mütter eher zu Hause bleiben als Väter.

Daher sind sie auch bei der Teilzeitarbeit massiv übervertreten.

Insgesamt sind nur 38 Prozent der von ihnen geleisteten Arbeitsstunden auch tatsächlich bezahlt.

Und das heisst auch: In der Schweiz gibt es ein grosses Potential an gut ausgebildeten Frauen für unsere Wirtschaft.

Meine Damen und Herren

Die Frage lautet:

Warum wird dieses Potential nicht ausgeschöpft?

Warum beteiligen sich die Frauen nicht in gleichem Mass am Arbeitsmarkt wie die Männer?

Die Mehrheit der betroffenen Frauen wird im Jahr 2016 noch immer antworten, dass es schwierig ist, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Denn Kindererziehung und Hausarbeit bleiben nach wie vor mehrheitlich den Frauen überlassen.

Eine berufliche Karriere ist allzu oft nur für jene möglich, die auf Kinder verzichten.

Denn wer arbeiten will und Kinder im Schulalter hat, muss eine Betreuungslösung finden.

Und sich dieses auch leisten können.

2003 trat das «Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung» in Kraft.

Damit wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stark verbessert.

Es handelt sich dabei um ein zeitlich beschränktes Impulsprogramm. Ziel war zusätzliche familienergänzende Betreuungsplätze zu schaffen.

Das Programm war ausserordentlich erfolgreich.

Zwischen 2003 und 2016 sind über 50’600 zusätzliche Plätze entstanden.

Die Betreuungskapazitäten haben sich in dieser Zeit schätzungsweise nahezu verdoppelt.

Dies hat es sehr vielen Eltern ermöglicht, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Die dadurch frei gewordene Zeit wird auf rund 18’000 Vollzeitstellen geschätzt.

Doch der Bedarf an Betreuungsplätzen ist nach wie vor nicht gedeckt.

Aus diesem Grund wurde das Programm im Herbst 2014 zum zweiten Mal und bis 2019 verlängert, zusammen mit einem Zusatzkredit von 120 Millionen Franken.

Wir wollen aber noch weiter gehen. Der Bundesrat hat im Herbst 2015 eine Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in die Vernehmlassung geschickt.

Die Antworten aus den betroffenen Kreisen sind positiv.

Drei Viertel der Vernehmlassungsadressaten, darunter 18 Kantone, sind mit den Änderungen grundsätzlich einverstanden.

In diesem neuen Entwurf schlägt der Bundesrat vor, für eine beschränkte Dauer einen neuen Betrag in der Höhe von maximal 100 Millionen Franken freizugeben.

Der Beitrag soll dazu dienen, zwei neue Instrumente zu finanzieren:

Erstens sollen die hohen Kosten für die Betreuung gesenkt werden.

Zweitens sollen die Betriebszeiten an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden.

Meine Damen und Herren

Die hohen Kosten für die Kinderbetreuung halten viele Mütter, davon ab zu arbeiten oder ihren Beschäftigungsgrad zu erhöhen.

Die Zahlen sprechen für sich:

Wer keine Subventionen erhält und ein Kind während fünf Tagen in einer Kindertagesstätte betreuen lassen will, zahlt rund 2400 Franken pro Monat.

Eine Familie in der Stadt Zürich mit zwei Kindern, die an dreieinhalb Tagen pro Woche in eine Kita gehen, wendet rund einen Fünftel des Nettoeinkommens für die Betreuung der Kinder auf (19 Prozent).

Dies bei einem Schweizer Durchschnitts-Einkommen.

Für eine Familie in Lausanne mit der gleichen Konstellation sind es 13% des Nettoeinkommens.

Das ist viel.

Diese finanzielle Belastung führt dazu, dass es für einen Haushalt wenig attraktiv erscheint, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind.

Das tiefere Einkommen, meist dasjenige der Frau, dient dann fast nur dazu die Kita und die zusätzlichen Steuern zu bezahlen.

Es ist daher wichtig, diese Betreuungskosten zu senken, damit sie Frauen nicht mehr daran hindern, arbeiten zu gehen oder ihr Pensum zu erhöhen.

Den Kantonen und Gemeinden sollen deshalb Anreize geboten werden, mehr Mittel in die familienergänzende Betreuung zu investieren. Mit der allfälligen Beteiligung der Arbeitgeber.

Die Rolle des Bundes besteht hier darin, die Anstossfinanzierung zu leisten.

In seinem Entwurf sieht der Bundesrat Finanzhilfen an die Kantone vor, damit diese selber langfristig ihre Subventionen für die familienergänzende Betreuung erhöhen.

Ziel ist es, die Betreuungskosten zu Lasten der Eltern effektiv zu reduzieren.

Ein zweites Problem für viele erwerbstätige Eltern sind die Betriebszeiten der Kindertagesstätten.

Derzeit findet beispielsweise eine Pflegefachfrau, die im Schichtbetrieb arbeitet, vor 7 Uhr früh oder nach 18 Uhr keine Kindertagesstätte.

Und noch viel weniger für die Nacht oder das Wochenende.

Ein Problem sind auch die Schulferien.

Der Bundesrat schlägt daher speziell die Förderung von Projekten vor, die das Angebot an die Bedürfnisse der Eltern anpassen.

In erster Linie

Projekte, die ein umfassendes, gemeinsam mit der Schule organisiertes Betreuungsangebot gewährleisten;

Projekte, die für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wechselnden beruflichen Verpflichtungen bestimmt sind;

Projekte mit Betreuungsangeboten ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten, namentlich während der Schulferien.

Die neuen Finanzhilfen könnten für fünf Jahre in Anspruch genommen werden.

Denn solche Anstösse brauchen Zeit, bis sie in Gang kommen und ihre Wirkung voll entfalten können.

Das haben wir ja auch bei den ersten Finanzhilfen gesehen, die für die Schaffung familienergänzender Betreuungsplätze bestimmt waren.

Mais ne nous leurrons pas : maintenir les jeunes mères qualifiées sur le marché du travail grâce à de meilleures offres d’accueil ne suffira pas à couvrir le besoin de personnel de nos entreprises.

D’autres mesures sont nécessaires. Il faut notamment mieux intégrer les femmes sans formation et sans qualifications dans le monde du travail.

Vous le savez sans doute : nous sommes partenaires dans le cadre du Programme national de prévention et de lutte contre la pauvreté.

Par « nous », j’entends la Confédération et la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales, ainsi que d’autres partenaires.

Rassurez-vous : ce programme n’a pas remplacé son objectif de lutte contre la pauvreté par l’objectif de combler la pénurie de main d’œuvre des entreprises suisses.

Les personnes touchées ou menacées par la précarité sont prioritaires.

Le programme soutient financièrement des projets d’intégration professionnelle ou de formation de rattrapage entre autres.

Ces projets peuvent permettre à des personnes actuellement exclues du marché du travail d’y prendre place. C’est une chance pour elles et pour leur entourage. Et c’est aussi une chance pour les employeurs.

Parmi les nombreux projets soutenus, un est particulièrement intéressant par rapport au thème de notre dialogue national du jour. Le projet « Tages-AuPairs », déjà actif à Berne et à Thoune, a pour but de mettre en lien des ménages à la recherche d’une aide familiale et des migrantes souhaitant apprendre l’allemand et s’intégrer socialement.

Suivant le même concept que les jeunes filles au pair, il s’agit d’une situation win win. Les parents peuvent aller travailler (les mères en particulier), pendant que l’aide de maison s’occupe des enfants.

Les migrantes touchent un peu d’argent pour la garde des enfants. Mais elles ont surtout accès gratuitement aux cours d’allemand destinés aux jeunes filles au pair.

Elles peuvent aussi apprendre la langue avec la famille et apprendre à connaître notre culture. Une fois la langue acquise, le principal obstacle à une intégration professionnelle est levé.

Les premiers bénéficiaires de tels projets sont bien entendu les personnes concernées ou menacées par la pauvreté. Certaines d’entre elles profitent d’ailleurs aussi des mesures en faveur de l’accueil extra-familial.

Je pense ici surtout aux mères célibataires, qui sont particulièrement exposées au risque de pauvreté, et pour qui concilier travail et famille est des plus impératifs.

Mesdames et Messieurs, avant de terminer, j’aimerais encore revenir sur la place des femmes dans le monde du travail.

Aujourd’hui en Suisse, 60% des femmes actives travaillent à temps partiel, voire très partiel ; contre 16,6 % des hommes actifs. Elles le font avant tout pour élever leurs enfants, mais aussi pour s’occuper du ménage ou d’un proche malade.

Beaucoup d’autres femmes renoncent simplement à toute occupation, aujourd’hui encore. Par choix ou parce qu’au final, cela ne leur rapporte rien financièrement.

C’est regrettable.

Pour l’économie : qui est privée ainsi d’un réservoir de personnel souvent qualifié.

Et aussi parce que l’argent investi par l’Etat dans la formation des femmes ne retourne que très partiellement dans le cycle économique.

Mais c’est surtout regrettable pour les femmes.

Car quitter le monde du travail ou réduire drastiquement son taux d’occupation rend souvent très difficile la reprise d’une activité lucrative à temps plein.

Et on l’oublie souvent : cela a aussi des conséquences importantes sur les prestations vieillesse futures.

Mesdames et Messieurs,

Aujourd’hui, nous réfléchissons à cette question : « Comment la Suisse peut-elle pallier le manque de personnel qualifié ? ».

Comme élément de réponse, nous pouvons mentionner une participation accrue des femmes sur le marché du travail. Plusieurs mesures visent à favoriser cette intégration.

Pour conclure, permettez-moi d’inverser les perspectives et de répondre à cette question : « Pourquoi la Suisse doit-elle encourager la participation des femmes au marché du travail » ?

Et peut-être que la réponse n’est pas « afin de pallier le manque de main d’œuvre ». Mais simplement « parce que nous sommes en 2016 ! ».

Je vous remercie de votre attention.

Icônes : Icons8