Lucerne

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich freue mich, heute hier zu sein.

In der Mitte der Schweiz.

Schon Ende des 15. Jahrhunderts hat der Früh-Humanist Albrecht von Bonstetten Luzern „als recht Nabel und das Mittel der Eidgenossenschaft“ bezeichnet.

Ich hoffe, Sie verzeihen mir meinen Akzent im Mittelhochdeutschen.

Luzern ist aber mehr als die geographische Mitte der Schweiz.

Luzern ist auch Zentrum der Fasnacht.

Obwohl: Basel behauptet das auch von sich.

Der Bundesrat ist natürlich strikt neutral in dieser Frage.

Und liefert gerne Munition für Persiflagen an beide.

Auf jeden Fall ist Luzern ein idealer Ort, um über die medizinische Grundversorgung in unserem Land zu sprechen.

Ihr Kanton steht nämlich für einen Geist des Ausgleichs, für Bodenhaftung – und gleichzeitig für Spitzenleistungen, sei es in der Kultur oder in der Wirtschaft.

Genauso brauchen wir auch in der Medizin Spitzenleistungen und Grundversorgung.

Wir staunen über spektakuläre Operationen und Fortschritte in der Behandlung schwerer Krankheiten. Dabei aber dürfen wir nicht übersehen, dass für unsere Gesundheit die Grundversorgung ebenso wichtig ist.

Was in unseren Hausarztpraxen täglich geleistet wird, ist beeindruckend.

Das zeigt schon ein Blick ins Wartezimmer:

da sitzt die Mutter mit ihrem fünfjährigen Kind, das seit drei Tagen an Ohrenschmerzen leidet und Fieber hat

neben ihr sitzt die 84-jährige Patientin, die wöchentlich vorbeikommt, um ihre Werte kontrollieren zu lassen.

danach kommt der Jugendliche mit den Krücken und der Schiene am rechten Bein für seine Nachkontrolle nach der Sportverletzung beim Grümpelturnier.

Von der Bagatellbehandlung bei Erkältungen bis zur lebensrettenden Intervention im Fall eines Herzinfarktes – Patienten jeden Alters werden in der Hausarztpraxis versorgt. Überall, rasch und in hoher Qualität.

Hausärztinnen, Kinderärzte und andere Grundversorger sind die erste Anlaufstelle in vielen gesundheitlichen und medizinischen Fragen.

Auch ich selber bin seit vielen Jahren beim gleichen Hausarzt. Er ist heute nicht mehr nur meine erste Anlaufstation, sondern auch die meiner ganzen Familie.

Die Grundversorger sind der Dreh- und Angelpunkt des Gesundheitssystems. Sie können rund 70 Prozent der

gesundheitlichen Probleme der Bevölkerung lösen.

Wir haben in der Schweiz eine hervorragende Grundversorgung, die allen zugänglich ist. Das ist international leider keine Selbstverständlichkeit.

Wieso braucht es trotzdem Veränderungen? Wieso geht es nicht einfach so weiter?

Weil wir mitten in einem demographischen und gesellschaftlichen Wandel stehen, der uns zum Handeln zwingt.

Viele Hausärztinnen und Hausärzte erreichen in den nächsten Jahren das Pensionsalter. Fast die Hälfte von ihnen ist 55 Jahre alt oder älter.

Vor allem in den ländlichen Gebieten haben Hausärzte Mühe, Nachfolger zu finden.

Der Hausarzt-Beruf hat sich verändert. Junge Ärztinnen und Ärzte ziehen Gruppenpraxen und Teamwork einer Einzel-Praxis vor. Sie möchten Teilzeit arbeiten können, um genug Zeit für die Familie zu haben. Sie möchten angestellt sein und nicht das unternehmerische Risiko einer Einzelpraxis tragen.

Das Berufsbild hat sich auch durch die „Feminisierung der Grundversorgung“ verändert. Das ist kein Schlagwort, sondern erfreuliche Realität: Frauen übernehmen über 70 Prozent der Grundversorgung.

Zu diesen Veränderungen des Berufsbildes kommt hinzu: Die Bevölkerung wird immer älter. Damit steigt die Zahl der Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten. Häufig haben ältere Menschen mehrere Krankheiten. Das erfordert genügend und gut ausgebildetes Personal und vor allem eine gute Zusammenarbeit.

Die Hausärzte haben auf diese Entwicklungen schon vor Jahren aufmerksam gemacht. Sie haben im Frühling 2006 vor dem Bundeshaus demonstriert und haben 2010 die Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ mit 200 000 Unterschriften eingereicht.

Das Parlament und der Bundesrat haben die Anliegen aufgenommen und reagiert – mittelfristig mit dem Verfassungsartikel zur Grundversorgung, über den wir am 18. Mai abstimmen. Wir haben aber auch rasch Massnahmen ergriffen.

Im Juni 2012 hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen den Masterplan „Hausarztmedizin“ lanciert. Damit fördern wir unter anderem die Aus- und Weiterbildung in der Grundversorgung.

Ausserdem hat der Bundesrat die Kürzung der Labortarife teilweise rückgängig gemacht und ist derzeit daran, den Ärztetarif Tarmed anzupassen. Damit sollen die Hausärztinnen und Hausärzte 200 Millionen Franken mehr bekommen, ohne dass deswegen die Krankenkassen-Prämien der Grundversicherung steigen.

Dies alles kommt der Grundversorgung zu Gute und hat zusammen mit dem Gegenentwurf dazu geführt, dass die Initianten ihr Volksbegehren zurückgezogen haben. Der Verfassungsartikel ist breiter, er will die Grundversorgung als Ganzes fördern.

Meine Damen und Herren

Wir stimmen nun über einen Gegenentwurf ab, der die gesamte Grundversorgung erfasst und sie erstmals in der Verfassung verankert.

Tatsächlich wird die Grundversorgung heute in der Verfassung nirgends erwähnt. Im Gegensatz dazu gibt es zur Gesundheit bereits etliche Artikel – von der Krankenversicherung, über die Forschung am Menschen bis zur Transplantationsmedizin. Doch die für die Bevölkerung so wichtige Grundversorgung fehlt.

Mit dem neuen Verfassungsartikel können Bund und Kantone zusammen die hohe Qualität der medizinischen Grundversorgung sichern:

Sie können sicherstellen, dass genügend und richtig ausgebildete Fachpersonen zur Verfügung stehen.

Sie können die Zusammenarbeit der Grundversorgerinnen und Grundversorger mit den Spezialärzten und anderen Berufsgruppen wie Pflegefachleuten, Apothekern, Hebammen, Ergo- und Physiotherapeutinnen, Ernährungsberatern oder medizinischen Praxis-Assistentinnen fördern.

Sie können neue Versorgungsmodelle wie Gruppenpraxen und Gesundheitszentren unterstützen:

Orte, wo ärztliche, pflegerische und therapeutische Leistungen unter einem Dach vereint sind: von der Allgemeinen Medizin über die Ernährungsberatung, bis zu Spezialarztsprechstunden.

Orte, welche die Arbeit im Angestelltenverhältnis und in Teilzeit ermöglichen.

Orte, wo sich Praxisassistentinnen und -assistenten weiterbilden können.

Die Gleichung ist einfach: Wenn die Fachkräfte in der Grundversorgung optimal zusammenarbeiten, dann steigt die Qualität der Behandlung, Komplikationen werden reduziert und damit auch teure Nachbehandlungen.

Damit soll uns der neue Verfassungsartikel auch helfen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen.

Wir wissen aus unserem Arbeits-Alltag: Wir müssen über die Fachgrenzen hinaus mit anderen zusammenarbeiten können, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.

So ist es auch in der Medizin. Die Grundversorgung kann nur funktionieren, wenn alle notwendigen Kompetenzen vernetzt sind.

Schliesslich ist der Mensch mehr als die Summe seiner Organe.

Entsprechend braucht es auch einen ganzheitlichen Ansatz, um zu einer angemessenen Therapie zu finden.

Deshalb – und das ist ein weiterer wichtiger Punkt dieser Vorlage – sollen künftig die Gesundheitsspezialisten ihre Zusammenarbeit bereits während ihrer Aus- und Weiterbildung einüben und wichtige Inhalte gemeinsam erlernen.

Mit dem neuen Verfassungsartikel kann der Bund die Aus- und Weiterbildung im medizinischen Bereich auf eine enge Kooperation der Gesundheitsfachpersonen ausrichten und einheitliche Anforderungen für ihre Abschlüsse festlegen.

Dies erhöht auch die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe, weil sie das Arbeitsprofil modernisiert:

Teamwork statt Einzelkämpfertum.

Teilzeit statt Familienunfreundliche Vollzeit.

Meine Damen und Herren

Dieser neue Verfassungsartikel ist keine Revolution. Er entwickelt Bewährtes weiter.

Bund und Kantone erhalten mit dem neuen Verfassungsartikel die rechtlichen Grundlagen, um die medizinische Grundversorgung zu stärken. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bleiben dabei im Wesentlichen unverändert. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren unterstützt denn auch die Vorlage. Es ist weiterhin Aufgabe der Kantone und Gemeinden, die medizinische Grundversorgung sicherzustellen.

Wesentlich ist der Gedanke des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des fairen Zugangs zu medizinischer Behandlung: Wir müssen auch in Zukunft gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten gut und sicher versorgt werden und zwar überall in unserem Land, im Entlebuch genauso wie in der Luzerner Altstadt.

Ist es wirklich nötig, jetzt diese Weichen zu stellen? Kann man nicht noch ein wenig zuwarten?

Nein. Der Bundesrat und mit ihm das Parlament und die Kantone sagen: Wir müssen die Weichen heute richtig stellen, damit wir alle auch in Zukunft sehr gut, überall und rasch behandelt werden.

Der demographische Wandel verläuft zwar schleichend, aber er verändert unsere Gesellschaft tiefgreifender als jede tagespolitische Sensation.

3000 Hausärztinnen und Hausärzte kommen in den nächsten Jahren ins Pensionsalter.

Wir müssen heute das Nachwuchsproblem anpacken.

Wir müssen heute den Beruf der Hausärztin und des Kinderarztes wieder attraktiver machen.

Und wir müssen heute die Grundversorgung als Ganze stärken. Indem wir genügend Fachpersonen im Pflege- und Therapiebereich ausbilden, die gut und gerne zusammenarbeiten.

Wie sagte doch Benjamin Franklin, Gründervater der USA:

“Wenn wir dabei versagen, uns vorzubereiten – bereiten wir uns darauf vor zu versagen.“

Das gilt ganz besonders für die Gesundheitspolitik in einer alternden Gesellschaft.

Denn hier hat die Zukunft schon längst begonnen.

Vielen Dank.

Icônes : Icons8