Lenzburg

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist mir eine Freude, heute Abend hier vor Ihnen zu sprechen. Ich danke Ihnen für die Einladung und ergreife die Gelegenheit sehr gerne, Ihnen die Überlegungen des Bundesrates zur Managed-Care-Vorlage darzulegen. Es sind Überlegungen, die ich auch persönlich teile und die mich veranlassen, am 17. Juni für die Managed-Care-Vorlage zu stimmen.

Bundesrat und Parlament wollen mit der Förderung von integrierten Versorgungsnetzen Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen verbessern. Mit der jetzigen Reform des Krankenversicherungsgesetzes, also der Managed-Care-Vorlage, soll die integrierte Versorgung ausgebaut werden, ohne unser heutiges System grundsätzlich in Frage zu stellen. Die grundlegenden Werte werden beibehalten oder verbessert: die Solidarität unter den Versicherten, die hohe Qualität, Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungen.

Integrierte Versorgungsnetze sind ja nichts Neues. Es gibt sie schon seit zwanzig Jahren. Die neuste Erhebung des Forums Managed Care fmc zeigt, dass heute gesamtschweizerisch über 1,3 Millionen Versicherte einem Ärztenetz angeschlossen sind. Das sind rund 17 Prozent der Bevölkerung; hier im Kanton Aargau sind es sogar 32 Prozent, also knapp ein Drittel der Bevölkerung

Dieser hohe Anteil ist auch den Aktivitäten von Argomed zu verdanken. Denn Unterstützung bei Aufbau und Betrieb von Ärztenetzen und Gruppenpraxen sowie das Bereitstellen der notwendigen Instrumente sind unabdingbar, um das Konzept der integrierten Versorgung in die Praxis umzusetzen.

Mit der Managed-Care-Vorlage werden die Anforderungen an die integrierten Versorgungsnetze jetzt einheitlich definiert. Primäres Ziel ist die optimale gesundheitliche Versorgung Bevölkerung zu bezahlbaren Preisen. Dafür gilt es alle Akteure im Gesundheitswesen zu motivieren.

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den wichtigsten Punkten der Gesetzesreform:

Gemäss der Vorlage ist ein integriertes Versorgungsnetz ein Zusammenschluss von Leistungserbringern, das heisst von Ärzten und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Spitälern, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen usw.

Alle diese Fachpersonen beziehungsweise Institutionen können frei entscheiden, in einem Netzwerk zusammenzuarbeiten, um die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu koordinieren und zu verbessern. Entscheidend ist, dass die gesamte Behandlung gewährleistet wird. Zudem müssen die vom Gesetz vorgegebenen Bestimmungen erfüllt und die Zusammenarbeit, der Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen geregelt werden. Vier Fünftel der heutigen Versorgungsnetze erfüllen – gemäss der fmc-Erhebung – bereits die im Gesetz verlangten Voraussetzungen.

Budgetmitverantwortung bedeutet, dass das Budget des Versorgungsnetzes gemeinsam getragen wird. Es wird jeweils nach Diskussion mit den Krankenkassen festgelegt und beruht auf einer sehr genauen Evaluation des Risikoprofils der Versicherten im Netzwerk. Aus diesem Grund will die Revision übrigens auch den Risikoausgleich unter den Krankenkassen mit einem zusätzlichen Morbiditätsfaktor ergänzen und so weiter verfeinern.

Budgetmitverantwortung heisst: das Budget ist das Ergebnis von Verhandlungen. Es wird den Versorgungsnetzen nicht von den Krankenkassen vorgeschrieben.

Im Rahmen der Verhandlungen legen die Partner auch fest, was geschieht, wenn das Budget entweder überschritten oder aber Gewinn erwirtschaftet wird.

Geregelt wird auch, was in Fällen geschieht, in denen das Budget nicht überschritten wird, weil schlecht gewirtschaftet wurde, sondern weil eine andere Risikokonstellation eingetreten ist als ursprünglich angenommen.

In Fragen, die Gesetz und Verordnung nicht regeln, sind die Vertragspartner in der Umsetzung frei, insofern eine Vereinbarung mit Ziel und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.

Die Erhebung des Forums Managed Care hat übrigens auch gezeigt, dass die grosse Mehrheit der Ärztenetze bereits heute mit einer solchen Budgetverantwortung arbeitet.

Das integrierte Versorgungsnetz handelt mit einem oder mehreren Versicherern, sprich Krankenkassen, einen Vertrag aus. Geregelt werden die vom Gesetz geforderten Elemente darunter auch die Budgetmitverantwortung. Die Krankenkassen selber dürfen keine eigenen integrierten Versorgungsnetze mehr betreiben.

Zumindest in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes steht es den Kassen frei, ihren Versicherten den Zugang zu integrierten Versorgungsnetzen zu erleichtern und ihnen entsprechende Versicherungsmodelle anzubieten. Stellt der Bundesrat jedoch drei Jahre nach Inkrafttreten fest, dass es zu wenig Versorgungsnetze gibt, kann er die Versicherer zu solchen Angeboten verpflichten.

Der Bundesrat wird vor allem die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen durch die Versicherer präzisieren. Zum einen geht es darum, näher festzuhalten, was die Vertragspartner vertraglich regeln müssen. Zum anderen werden einzelne Bestimmungen an die neue Ausgangslage angepasst und konkretisiert.

Die Versicherten können selber entscheiden, ob sie sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen wollen oder nicht. Es gibt keinen Zwang. Falls Sie sich dafür entscheiden, akzeptieren sie, dass sie nur noch unter jenen Leistungserbringern wählen können, die dem Versorgungsnetz angehören. Im Gegenzug profitieren sie insbesondere von einer besseren Versorgungsqualität.

Zum Schutz der Versicherten sieht das Gesetz eine Reihe von Garantien vor:

So haben die Versicherten weiterhin Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Alle erbrachten Leistungen müssen der vorgeschriebenen Qualität entsprechen. Bei Bedarf kann der Bundesrat zudem Anforderungen für die Netzwerke festlegen.

Wie heute auch müssen die Ärztinnen und Ärzte alle notwendigen Leistungen für ihre Patienten sicherstellen. Sie können Leistungen nicht aus Kosten- und Budgetgründen einschränken. Sie können auch selber kein Interesse an einer ungenügenden Behandlung der Patientinnen und Patienten haben, weil allfällige Nachbehandlungen wiederum zu Lasten des Versorgungsnetzes gehen.

Dank dieser Garantien haben die Versicherten mit integriertem Versorgungsnetz einen Ansprechpartner für‘s Leben sozusagen: Er kann sie nicht nur beraten und wenn nötig an einen Spezialisten oder eine Institution überweisen. Er übernimmt auch die Koordination der Behandlung, was gerade bei Chronischkranken mit oft komplexen Krankheitsbildern enorm wichtig ist.

Den Zeitpunkt des Inkrafttretens legt der Bundesrat nach der Abstimmung fest. Je nach dem kommen Übergangsbestimmungen zum Zug.

Für Personen, die sich keinem Versorgungsnetz anschliessen wollen, wird der Selbstbehalt drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung gegenüber heute um 300 Franken erhöht. Für Versicherte in integrierten Versorgungsnetzen wird er um 200 Franken gesenkt. Der Bundesrat hat für jeden Kanton einzeln zu beurteilen, ob das Angebot an integrierten Versorgungsnetzen genügt. Wenn Ja kann der differenzierte Selbstbehalt bereits vor Ablauf der drei Jahre eingeführt werden.

Neben der tieferen Kostenbeteiligung besteht ein weiterer Anreiz für die Wahl eines Netzwerks in den Prämienermässigungen und Rückvergütungen, die die Krankenkassen den Versicherten anbieten können.

Die Versorgungsnetze bieten Patienten und Patientinnen dank besserer Koordination qualitativ bessere Leistungen. Dadurch können als Nebeneffekt Kosten eingespart werden. Selbstverständlich müssen die Patientinnen und Patienten davon profitieren, nicht nur in Form eines tieferen oder keines Selbstbehalts, sondern auch durch tiefere Prämien und Rückvergütungen.

Als Nächstes möchte ich auf die Frage der längeren Vertragsdauer für die Versicherungsform der integrierten Versorgungsnetze eingehen. Dazu wurde schon vieles gesagt.

Ich möchte deshalb hier klarstellen, was diese Reform tatsächlich bedeutet: Für die Versicherungsform der integrierten Versorgungsnetze können die Krankenkassen eine Vertragsdauer von bis zu drei Jahren vorsehen. Im Gegenzug müssen sie den Versicherten eine Prämienermässigung gewähren.

Versicherte, die sich für eine längere Vertragsdauer entscheiden, können die Krankenkasse nicht aber die Versicherungsform, in zwei Fällen vor Ablauf des Vertrags wechseln:

wenn sich ihre Versicherungsbedingungen erheblich ändern (zum Beispiel wenn der Vertrag die freie Wahl des Kinderarztes vorsieht und diese aufgehoben wird);

oder wenn ihre Versicherungsprämie stärker steigt als die durchschnittliche Prämienerhöhung des Kantons.

Ausserdem können die Versicherten die Krankenkasse und die Versicherungsform wechseln, wenn sie die Austrittsprämie bezahlen, die sie vorgängig vertraglich vereinbart haben.

Wenn der Versicherer einen mehrjährigen Vertrag anbietet und die versicherte Person diesen akzeptiert, hat sie also trotzdem einige Möglichkeiten, früher aus dem Vertrag auszusteigen.

Grundsätzlich muss die versicherte Person aber keine längere Vertragsdauer akzeptieren, wenn sie nicht will. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, in jedem Fall auch einen Vertrag mit der heute üblichen einjährigen Dauer anzubieten.

Die Versicherten haben also die Wahl.

Meine Damen und Herren

Warum ist diese Reform wichtig?

In erster Linie werden die Rahmenbedingungen vereinheitlicht. Für Leistungserbringer und Versicherer, die bereits heute einem der ungefähr 90 Versorgungsnetze angeschlossen sind, ändert sich mit der Gesetzesrevision im Grundsatz nichts. Sie geniessen weiterhin viel Freiheit bei der Gestaltung ihrer Verträge. Insbesondere für das Wohl der Patientinnen und Patienten und für die Weiterentwicklung des Versorgungssystems ist die Reform jedoch von grosser Bedeutung.

Heute wählt knapp die Hälfte der Versicherten ein Krankenkassenmodell mit eingeschränkter Arztwahl. Nicht alle aber haben Zugang zu einem integrierten Versorgungsnetz. Das Angebot

konzentriert sich auf städtische respektive dicht versorgte Regionen vorwiegend in der Deutschschweiz. Das soll sich ändern und die integrierte Versorgung auch im ländlichen Gebiet, in der Romandie oder im Tessin zur Norm werden. Dabei sollen die Beteiligten genügend Freiraum haben, um das jeweils vorhandene Innovationspotential auszuschöpfen.

Teamwork und neue Arbeitsmodelle entsprechen einem Bedürfnis der neuen Ärztegeneration. Die Bildung von integrierten Versorgungsnetzen kommt diesem Wunsch entgegen. Diese Form der Zusammenarbeit dürfte sich deshalb auch ohne diese Revision verbreiten, aber wohl etwas langsamer und nicht flächendeckend. Die Gesetzesänderung sorgt dafür, dass für alle einheitliche Rahmenbedingungen gelten.

Abschliessen will ich meine Ausführungen mit den Vorteilen der integrierten Versorgungsnetze für die Patientinnen und Patienten. Diese liegen vor allem in einer besseren Behandlungsqualität dank enger Zusammenarbeit und besserem, einfacherem Informationsaustausch.

Für die Patientin und den Patienten ist die integrierte Versorgung von Vorteil. Sie haben eine Ansprechstelle und die Behandlung wird begleitet. Davon profitieren insbesondere chronischkranke Menschen, die sich heute noch kaum in integrierten Versorgungsnetzen behandeln lassen. Denn: Versorgungsnetze können sich auf ein bestimmtes Krankheitsbild wie zum Beispiel Diabetes spezialisieren. Heute gibt es bereits einige davon.

Dies zeigt, wie die fmc-Umfrage auch, dass für die Umsetzung der vorgeschlagenen Reform eine gute Basis vorhanden ist. Insgesamt ist aber noch Einiges zu tun, bis das Ziel von Bundesrat und Parlament erreicht ist, 60 Prozent der Versicherten in die Versorgungsnetze zu bringen.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Die Erfahrungen mit Managed Care sprechen dafür, diese Art der Gesundheitsversorgung zu fördern.

Ihre Vorteile werden sich positiv auf die Qualität unseres Gesundheitssystems auswirken. In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bringt sie einen Beitrag zur Kosteneindämmung.

Der Bundesrat hat Vertrauen in diese Reform. Er ist überzeugt, dass sie einen Fortschritt bewirken kann. Die Vorlage ist ein gut schweizerischer Kompromiss und enthält die Elemente, die zur Förderung der integrierten Versorgung nötig sind. Darum Ja zur Managed-Care-Vorlage am 17. Juni!

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit

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