Sarnen

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Damen und Herren

Wenn wir am 3. März über den Verfassungsartikel zur Familienpolitik abstimmen, fällen wir einen wichtigen Entscheid für die Familien. Ohne die Familien funktioniert unsere Gesellschaft nicht.

Nach üblicher Definition zählen wir in der Schweiz etwa 1,1 Millionen Familien. Sie erbringen kostenlos unersetzliche Leistungen, sind ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft: Die Familien erziehen und fördern die Kinder. Sie unterstützen und pflegen Angehörige. Sie halten die Generationen zusammen.

Der Verfassungsartikel würdigt nicht nur die zentrale Bedeutung der Familie für unsere Gesellschaft. Sondern auch für unsere Wirtschaft. Der Artikel entspricht einem aktuellen und existentiellen Anliegen vieler Familien.

Die Familien und ihr Umfeld haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Sie sind kleiner geworden. Die klassische Rollen-Verteilung zwischen Frau und Mann hat sich aufgeweicht. Die Frauen sind besser ausgebildet und vermehrt berufstätig als früher.

Rund 60 Prozent aller Hochschulabsolventen sind heute Frauen. Gut drei Viertel der Mütter sind heute erwerbstätig, viele von ihnen – trotz oft hervorragender Ausbildung – in tiefen Teilzeitpensen. In den letzten Jahrzehnten hat zudem die Scheidungsrate auf 43 Prozent zugenommen. So gibt es heute viele Allein-Erziehende und so genannte Patchworkfamilien.

In vielen Familien sind beide Eltern berufstätig, weil sie es wollen. Oder weil sie aus finanziellen Gründen darauf angewiesen sind. In beinahe jeder zweiten Familie arbeitet der Vater vollzeitlich, die Mutter Teilzeit.

Wer berufstätig ist und gleichzeitig die Kinder-Betreuung sicher stellen muss, steht oft vor grossen organisatorischen Schwierigkeiten. Es fehlt an familien- und schulergänzenden Betreuungs-Angeboten.

Das beweisen die langen Wartelisten und die nach wie vor grosse Nachfrage nach Finanzhilfen des Bundes für den Aufbau neuer Plätze. Das belegen auch verschiedene Erhebungen – auch wenn sie aus methodischen Gründen auf sehr unterschiedliche Zahlen kommen. Zudem sind die Kosten für die Betreuung ausser Haus hoch. Diese Hürden zwingen viele Eltern – in erster Linie die Mütter – sich zwischen Familie und Beruf zu entscheiden.

Das führt dazu, dass viele Mütter entgegen ihrem Wunsch auf eine Erwerbstätigkeit verzichten oder nur noch in geringem Mass Teilzeit arbeiten. 30 Prozent der Mütter arbeiten mit einem Pensum unter 50 Prozent.

Was bedeutet das für sie? Reduziert eine Frau ihr Pensum z.B. auf 30 Prozent, so muss sie sich häufig mit einer Arbeit zufrieden geben, die nicht ihrer Ausbildung entspricht. Damit muss sie auch in Kauf nehmen, dass sich ihre beruflichen Perspektiven verschlechtern.

Das ist unbefriedigend für die Frau. Es ist auch unbefriedigend für die Wirtschaft, die in ihre Ausbildung investiert hat und auf Nachwuchs an Fachkräften aus dem eigenen Land angewiesen ist.

Eine andere Tatsache ist, dass sich heute viele Frauen zwar ein Kind wünschen, aber zugunsten einer Berufstätigkeit oder Ausbildung auf Kinder verzichten. Über alle Bildungs-Niveaus hinweg betrachtet ist der Kinderwunsch grösser, als die Zahl der geborenen Kinder. Je höher die berufliche Qualifikation der Frauen, desto häufiger verzichten sie auf Kinder. Rund 30 Prozent der Akademikerinnen bleiben kinderlos. Der Verzicht vieler Frauen auf Kinder hängt hauptsächlich mit der ungenügenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusammen.

Das ist schlecht für die Frauen, für die Familien, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft. Solche Auswirkungen können wir vermeiden, indem wir Familie und Beruf besser vereinbar machen.

Gestützt auf die heutige Verfassung hat der Bund verschiedene Massnahmen zugunsten der Familien getroffen. Es sind vor allem Massnahmen zur finanziellen Entlastung der Familien. Der Bund hat insbesondere den Erwerbsersatz bei Mutterschaft eingeführt. Und gesamtschweizerische Mindestbeträge für die Familien-Zulagen festgelegt.

Zudem wurden die Steuern familienfreundlicher ausgestaltet. Bei der Verbilligung der Kranken-Versicherungs-Prämien werden Familien mit unteren und mittleren Einkommen speziell berücksichtigt.

Was es heute vor allem braucht, ist ein Angebot an Betreuungs-Plätzen, das dem Bedarf der Familien entspricht. Das heisst genügend Plätze in Krippen, Tagesschulen, bei Tageseltern, in Kinderhorten und an Mittagstischen. Zu diesem Zweck hat der Bund seit 2003 die Schaffung von 39’000 neuen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern unterstützt. Diese kommen insgesamt etwa 78’000 Kindern zugute. Dieses Impulsprogramm, welches ein eigentliches Infrastrukturprogramm ist, läuft im Januar 2015 aus.

Die nach wie vor zahlreich eingehenden Gesuche um Finanzhilfen belegen aber, dass es weiterhin einen grossen Bedarf an zusätzlichen Plätzen gibt. Und dass es einen Markt dafür gibt. Gestützt auf den Verfassungsartikel sollen nun hauptsächlich die Kantone, zusammen mit den Gemeinden und der Wirtschaft, die Deckung des kantonal oder regional vorhandenen Bedarfs steuern.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich ein hervorragendes Innerschweizer Beispiel erwähnen, jenes der Stadt Luzern. Diese hat auf diesen Januar nach einem überwältigenden Ja des Stimmvolks Betreuungs-Gutscheine definitiv eingeführt.

Zuvor war das System in einem Pilotprojekt erfolgreich getestet worden – mit Unterstützung des Bundes. Das Gutschein-Modell lässt den Eltern besonders viel Autonomie. Es wird nicht eine bestimmte Krippe subventioniert. Die Eltern erhalten die Vergünstigung direkt ausbezahlt und suchen sich die Betreuungs-Institution selber aus. Dieses Modell ist sogar im internationalen Vergleich ausgesprochen innovativ.

Seine Entstehungs-Geschichte zeigt auch, wie der Bund Bemühungen von Gemeinden, Kantonen oder anderen Organen unterstützt, um Beruf und Familie besser vereinbar zu machen. Das entspricht voll und ganz dem Sinn und Geist des Verfassungs-Artikels, über den im März abgestimmt wird.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch das erfolgreiche, ebenfalls beispielhafte Modell des Kantons Waadt erwähnen. Seit 2006 sorgt per Gesetz eine öffentlich-rechtliche Stiftung für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsplätze. Für den Fluss der Subventionen. Und für bezahlbare Angebote im gesamten Kantonsgebiet.

Besonders erwähnenswert ist, dass die Stiftung gut zur Hälfte von den Arbeitgebern über Beiträge auf ihrer Lohnsumme gespiesen wird; der Kanton, die Gemeinden und die Loterie Romande tragen die andere Hälfte der Beiträge an die Stiftung. Das ursprünglich gesetzte Ziel, innert 5 Jahren 2’500 neue Betreuungsplätze zu schaffen, wurde mit 5’000 Plätzen weit übertroffen.

Damit konnte eine sehr hohe Abdeckung des Kantonsgebiets mit Betreuungs-Angeboten erreicht werden. Das Finanzierungs-Modell ist einzigartig und so überzeugend, dass nun auch die Kantone Freiburg und Neuenburg das Angebot an familienexterner Betreuung ebenfalls in einer Public-Private-Partnerschaft organisiert haben. Dass Kantone für sich massgeschneiderte Lösungen entwickeln, entspricht voll und ganz dem Sinn und Geist des Verfassungsartikels, über den im März abgestimmt wird.

Zurück zu diesem Artikel. Das Parlament hat erkannt, dass Bund und Kantone mehr tun müssen, damit Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können. Die geltende Verfassung reicht für ein entsprechendes Engagement aber nicht aus. Daher haben National- und Ständerat den Artikel 115a der Bundesverfassung erarbeitet und mit deutlichen Mehrheiten beschlossen. Der Bundesrat hat den Familienartikel von Anfang an unterstützt.

Der Verfassungsartikel will, dass Bund und Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und von Familie und Ausbildung fördern. Die Kantone bleiben – wie bisher – Hauptzuständige für die Familienpolitik. Sie sollen für ein ausreichendes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen sorgen. Das liegt ja auch im ureigensten Interesse der Kantone selber, weil eine gute Familien-Infrastruktur eine immer wichtigere Facette ihrer Attraktivität darstellt.

Die Kantone entscheiden selber, wie sie ihre Aufgabe erfüllen. Und ob und wie stark sie zum Beispiel ihre Gemeinden mit Subventionen für Betreuungsplätze unterstützen.

Wie gesagt: Auch mit dem neuen Verfassungsartikel wird der Bund insbesondere die regionalen und lokalen Anstrengungen von Kantonen, Gemeinden, Arbeitgebern und privaten Trägerschaften unterstützen. Insbesondere finanziell. Der Bundesrat begrüsst ausdrücklich jede private Initiative. Neu ist, dass der Bund mit dem Artikel selber die Initiative ergreifen kann, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Der Bund kann den Kantonen gemäss dem neuen Artikel auch Vorgaben machen. Dies wird aber nur dann geschehen, wenn
erstens die Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu wenig fördern,
und zweitens

auch die Anstrengungen von Dritten wie Gemeinden, privaten Trägerschaften, Privatpersonen oder der Wirtschaft nicht ausreichen.

Der Bund kann also mit dem neuen Verfassungsartikel gezielt dort aktiv werden, wo die Bestrebungen der Kantone und Dritter nicht ausreichen. Man kann aber mit Fug und Recht sagen, dass der Familienartikel die Kompetenzen der Kantone respektiert. Sie bleiben in erster Linie für die Familienpolitik zuständig, das sieht der Verfassungsartikel vor.

Sollte der Bund selber etwas unternehmen, müssen die Massnahmen in einem Bundesgesetz geregelt werden. Dagegen kann das Referendum ergriffen werden, so dass dazu das Stimmvolk das letzte Wort hätte.

Übrigens, eines kann ich Ihnen garantieren: Der Bund wird keine eigenen Krippen aufbauen und betreiben. Das soll Aufgabe der Gemeinden und Privaten bleiben. Gegenteilige Behauptungen sind schlicht falsch.

Die finanziellen Folgen für den Bund hängen von der konkreten Umsetzung des neuen Verfassungsartikels ab. Dasselbe gilt für die Kantone. Die Kostenfolgen können heute daher nicht beziffert werden. Wer hier konkrete Zahlen in die Welt setzt, handelt nicht korrekt.

Ich habe von Folgekosten von 5,5 oder gar von 12 Milliarden Franken gelesen. Wie gesagt, eine korrekte Zahl kann niemand nennen. Aber die erwähnten Milliardenbeträge basieren auf willkürlichen, völlig übertriebenen Annahmen. Sie wurden offenbar auch auf recht abenteuerliche Weise berechnet…

Es braucht keine Krippenplätze für die grosse Mehrheit der Kinder. Ein Teil des Bedarfs richtet sich auch gar nicht auf Krippenplätze, sondern auf günstigere Angebote wie Horte oder Mittagstische.

Im Übrigen bezahlen die Eltern im Schnitt gegen 50 Prozent der anfallenden Betreuungs-Kosten aus dem eigenen Portemonnaie. Das betrifft die öffentlichen Finanzen nicht. Seien wir also korrekt und ehrlich im Umgang mit Zahlen.

Lassen Sie mich festhalten: Wie für einen Verfassungsartikel typisch, legt er ein Grundziel fest. Er regelt aber keine Details. Diese werden demokratisch festgelegt werden – sowohl auf der Bundes- als auch auf der Kantonsebene. Mit einem Ja zum Verfassungsartikel sagen Sie also Ja zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie kaufen aber die Katze keineswegs im Sack.

Der Verfassungsartikel gibt den Familien mehr Handlungsspielraum und Freiheit beim Entscheid, wie sie sich das Engagement im Beruf und in der Familie aufteilen. Jene Eltern, die eine externe Betreuung in Anspruch nehmen wollen, können nur wirklich frei entscheiden, wenn es auch genügend Betreuungsplätze gibt.

Es steht weiterhin allen Eltern frei, keinen externen Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Der Verfassungsartikel favorisiert keine Familienform. Er verbessert lediglich die Rahmen-Bedingungen, um die Wahlfreiheit zu erhöhen. Der Staat redet den Familien damit nicht drein.

Wenn Familie und Beruf sich besser koordinieren lassen, so erleichtert dies vor allem den Frauen – aber auch den Männern – sich sowohl im Beruf als auch in der Familie einzusetzen. Dies bringt die Gleichstellung der Geschlechter einen guten Schritt weiter. Und zwar in der Realität des Alltags, nicht in den Sonntagsreden.

Eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie dient aber auch unserer Wirtschaft. Diese verliert wertvolle Fachkräfte, wenn sich oft gut ausgebildete Mütter entgegen ihrem Wunsch ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Investitionen in die Ausbildung der Frauen sollen sich lohnen. Zudem fehlen den Schweizer Unternehmen Fachkräfte. Längerfristig können wir diesen Bedarf nicht durch Einwanderung decken. Deshalb ist es wichtig, dass auch Mütter ihre Arbeitskraft und Kompetenz in der Wirtschaft einsetzen.

Lassen Sie mich hier erwähnen, dass gemäss verschiedenen Studien jeder in die externe Kinderbetreuung bezahlte Franken sich gesamtwirtschaftlich mehr als auszahlt. Eine hohe Erwerbs-Beteiligung löst im Übrigen auch mehr Steuererträge und mehr Beiträge an unsere Sozialwerke aus. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie stützt also unseren Wohlstand.

Viele Familien sind auf das Einkommen beider Eltern angewiesen. Gerade alleinerziehende Mütter haben häufig gar keine andere Wahl, als zu arbeiten. Alimente – die nicht immer bezahlt werden – reichen in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. In der Folge sind 90 Prozent der Allein-Erziehenden erwerbstätig. Und das zu einem höheren Beschäftigungs-Grad, als Mütter mit einem Partner. Ihnen hilft es sicher ganz direkt, wenn Beruf und Familie im Alltag besser koordiniert werden können.

Das ist auch nötig: Allein-Erziehende mit ihren Kindern sind besonders gefährdet, in Armut zu geraten. 27 Prozent von ihnen sind von Armut betroffen. Gefolgt von Familien mit 3 oder mehr Kindern. Deren Armutsquote beträgt 24 Prozent, während jene von Paaren mit 1 oder 2 Kindern zu 10 Prozent unter Armut leiden. Können diese Eltern arbeiten oder eine Ausbildung machen, so können sie ihre Einkommens-Situation aus eigener Kraft verbessern. Auf diese Weise wird Familien-Armut wirksam bekämpft.

Es gibt also zahlreiche gute Argumente dafür, mit dem Verfassungsartikel über die Familienpolitik dafür zu sorgen, dass Beruf und Familie besser vereinbar werden. Bundesrat und Parlament sind überzeugt: Ein JA zum Verfassungsartikel am 3. März ist ein JA zu starken Familien. Die Verfassungs-Grundlage würdigt ihre zentrale Bedeutung für unsere Gesellschaft, trägt ihren heutigen Bedürfnissen Rechnung, und sie stärkt die Wirtschaft.

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