Emmetten

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand et en français. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Regierungsrätinnen und Regierungsräte
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter von Städten, von Gemeinden und von Verbänden
Sehr geehrte Damen und Herren

Woody Allen hat sich einst ausgemalt, wie es wäre, umgekehrt zu leben:

„Man fängt tot an und hat dieses Problem also gleich am Anfang schon erledigt.

Dann wacht man in einem Altersheim auf und fühlt sich jeden Tag etwas besser.

Eines Tages wird man rausgeworfen, weil man zu gesund ist.

Man erhält eine Altersrente und fängt danach an zu arbeiten. Schon am ersten Tag gibt es eine Feier und ein Geschenk.

Dann arbeitet man 40 Jahre, bis man jung genug ist, um seine Pensionierung zu geniessen.“

Das wäre natürlich eine originelle Reform der Altersvorsorge…

Unser Projekt Altersvorsorge2020 ist im Vergleich gar nicht so ambitioniert …

Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, Ihnen diese Reform persönlich erklären zu können. Es ist mir wichtig, dass gerade Sie wissen, was der Bundesrat mit dieser grossen und wichtigen Reform beabsichtigt.

Letzte Woche traf ich bei einer Tagung der Maschinenindustrie mehrere Lehrlinge. Einer von ihnen stellte mir spontan die Frage, ob er noch auf seine Altersvorsorge zählen könne. Dass ihn das in seinem Alter interessiert, hat mich überrascht. Ich antwortete: „Ja, der Bundesrat will das Rentenniveau erhalten. Du kannst auf deine Altersvorsorge zählen.“

Es mag Ihnen etwas vermessen vorkommen, so ein Versprechen auf fünfzig Jahre hinaus zu machen. Aber ich bin fest überzeugt: Im Bundesrat, im Parlament und im Volk wird es nie eine Mehrheit dafür geben, dieses einzigartige Sozialwerk aufzugeben oder verkümmern zu lassen. Aber selbstverständlich muss die Altersvorsorge laufend den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst und reformiert werden.

Meine Damen und Herren

Ich habe seit unserem Beginn der Arbeiten an der Reform der Altersvorsorge betont, dass wir immer das ganze System im Auge behalten müssen – wenn wir eine überzeugende und kohärente Reform gestalten wollen.

Damit habe ich nicht nur das Zusammenspiel der ersten und der zweiten Säule gemeint. Sondern auch die Berücksichtigung anderer Leistungsträger wie:

Arbeitslosenversicherung
Ergänzungsleistungen

oder Sozialhilfe.

Dort haben Kantone und Gemeinden eine sehr wichtige Rolle.

Wir wissen, dass am Ende der Reform eine Abstimmung steht. Wir wollen die Reform deshalb bewusst aus dem Blickwinkel der Betroffenen beziehungsweise der Versicherten anschauen.

Die technischen Parameter der Versicherungen sind zweifellos wichtig. Aber sie dürfen nicht im Zentrum der Überlegungen stehen. Dieser Fehler wurde bei der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 gemacht. Sie wissen, wie weit wir damit gekommen sind…

Wenn wir nun den Blickwinkel der Versicherten einnehmen, dann ist eines ganz klar: Im gesetzlich geregelten Obligatorium der Altersvorsorge hat es keinen Spielraum gegen unten. Eine Rente aus der obligatorischen Altersvorsorge muss der Vorgabe der Verfassung genügen und zum Leben reichen.

Wenn wir uns von diesen Grundsätzen leiten lassen, dann laufen wir auch nicht Gefahr, dass wir einfach die Lasten von einer Versicherung zur anderen verlagern. Oder die Lasten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her schieben. Die Gesamtsicht soll genau das verhindern.

Diese Reform wird kein beschaulicher Spaziergang über den „Weg der Schweiz“ – wohl eher eine Bergwanderung zu den Steinböcken auf der Klewenalp über uns.

Und wir können nicht davon ausgehen, dass beim Aufstieg auf den Gipfel immer angenehm die Sonne scheint und der Boden trocken bleibt. Wenn Sie die bisherigen Reaktionen auf das Reformvorhaben gelesen haben, wissen Sie, was ich damit meine.

Trotzdem gibt es zu einer Gesamtreform von erster und zweiter Säule keine sinnvolle Alternative. Alle Reformen mit Einzelmassnahmen sind in den letzten 15 Jahren gescheitert:

Nur eine Gesamtsicht erlaubt die Frage nach der gelebten Realität. Lässt sich das Rentenniveau erhalten, trotz dem demographischen Wandel? Das ist die grosse Frage, die sich nicht nur der Schweiz, sondern allen Ländern der OECD stellt.

Insbesondere gilt es, den sich abzeichnenden Generationenkampf nicht nur zu verhindern. Sondern die Solidarität zwischen den Generationen zu stärken.

Heute wird wieder allgemein anerkannt, dass gesellschaftliche Stabilität etwas Wertvolles ist. Dass ein funktionierendes System sozialer Sicherung ein Land auch wirtschaftlich stärker macht. Der Sozialstaat wird meist nicht mehr als Hypothek für die Wirtschaft gesehen.

Meine Damen und Herren

Der Bundesrat will die Säulen der Altersvorsorge so konsolidieren, dass sie tragfähig bleiben. Die Eckpunkte dafür hat er kürzlich verabschiedet. Ich möchte Ihnen diese nachfolgend detailliert vorstellen.

Allem voran: Das Rentenalter wird auf 65 Jahre festgelegt – nicht höher. Sowohl für die AHV als auch für die berufliche Vorsorge ist 65 das Referenzrentenalter – im Gegensatz zu verschiedenen europäischen Ländern will der Bundesrat kein Rentenalter 66 oder 67 – wie bald in Deutschland oder Spanien.

Trotz Referenzrentenalter 65 sind die Frauen nicht die Verliererinnen dieser Reform: Mehr als die Hälfte der Einsparungen investieren wir in Massnahmen, um eine echte Flexibilisierung möglich zu machen. Damit machen wir es möglich, dass auch Personen mit tiefem und mittlerem Einkommen sowie einem langen Erwerbsleben die Chance auf eine Frühpensionierung erhalten. Und zwar nur mit geringen Einbussen – sehr häufig sind dies Frauen.

Häufig sagen mir Personen zwischen 60 und 70, dass sie gerne weiterarbeiten möchten. Aber nicht mehr voll, sondern lieber nur noch an zwei oder drei Tagen pro Woche. Dafür gerne etwas vor 65 reduzieren. Oder länger als 65 arbeiten.

Heute ist das sehr kompliziert. Weshalb viele – eigentlich gegen ihren Wunsch – bis 65 mit dem höchsten Beschäftigungsgrad weiterarbeiten. Damit sie die höchste Rente behalten.

Darum will der Bundesrat nun endlich ein jahrzehntealtes Versprechen einlösen: Die Bedingungen für die Pensionierung sollen so gestaltet werden, dass man den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weitgehend nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann.

Dabei müssen wir am Pensionierungsalter gar nicht viel ändern: Ab 62 kann die AHV-Rente abgerufen werden. Die Frauen können das heute schon. Alternativ kann die Rente bis 70 aufgeschoben werden. Auch das ist heute schon möglich.

Das entscheidende Neue ist, dass es kein Entweder – Oder mehr ist. Nicht mehr: entweder erwerbstätig oder dann pensioniert. Sondern: Beides im richtigen Mass. Mit einer Teilrente in der passenden Höhe.

So will der Bundesrat es älteren Arbeitnehmenden ermöglichen, sukzessive aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Ihren Beschäftigungsgrad nach und nach zu senken – ohne dass ihre Renten sinken. Das trägt sowohl dem Arbeitsmarkt Rechnung als auch den Bedürfnissen der Betroffenen.

Schon heute kann ein Teil der Bevölkerung nicht bis 65 arbeiten. Rund 15 Prozent der Bevölkerung erhalten vor dem Rentenalter eine IV.

Schon heute arbeitet aber auch bereits jede dritte Person über das Rentenalter hinaus. Es ist klar: wir brauchen endlich diese Flexibilisierung des Rentenalters – nach oben und nach unten.

Mesdames et Messieurs,

Dans la loi sur la prévoyance professionnelle, la possibilité de prendre une retraite à partir de 58 ans est supprimée. Cela concerne presque uniquement les plus hauts revenus. C’est donc une mesure sociale de demander à ces personnes de travailler jusqu’à 62 ans avant de pouvoir toucher leur rente du 2e pilier. Par ailleurs, nous allons examiner ces prochains mois la possibilité d’abaisser l’âge de début des cotisations LPP, actuellement fixé à 25 ans.

D’autres mesures concernent la LPP : pour coller au plus près à la réalité des marchés et éviter de mauvaises surprises, il s’agira de fixer le taux d’intérêt minimal des avoirs de vieillesse en fin d’année, pour l’année qui se termine. Cela semble logique, mais ce n’est pas le cas aujourd’hui. Actuellement, ce taux est fixé en automne pour l’année à venir.

Par ailleurs, au vu de l’instabilité liée aux placements, et surtout de l’augmentation de l’espérance de vie, le Conseil fédéral propose une baisse du taux de conversion des rentes LPP de 6,8 % actuellement à 6 %. La baisse sera progressive, à raison de 0,2 % par année pendant 4 ans. Cet ajustement sera accompagné de plusieurs mesures de compensation et d’améliorations afin que les prestations obligatoires puissent être garanties :

Au niveau de la déduction de coordination, une nouvelle règlementation va améliorer la prévoyance professionnelle des personnes qui travaillent à temps partiel et de celles qui ont plusieurs employeurs.

Souvent, comme aussi dans le cas des bas revenus, ces emplois sont occupés par des femmes. C’est donc là une deuxième mesure qui leur est clairement favorable.

Au niveau de l’épargne :

Plus la durée de cotisations sera longue, plus l’épargne sera importante. Et plus l’épargne sera importante, plus la rente sera élevée.

Au niveau de la transparence :

Nous voulons améliorer toute une série de dispositions qui vont permettre d’y voir plus clair dans les institutions de prévoyance, et notamment dans leur comptabilité.

Le Conseil fédéral ne veut pas baisser les prestations, il ne veut pas non plus augmenter l’âge de référence de départ à la retraite. Mais pour maintenir le niveau des rentes et permettre à tous les travailleurs, s’ils le souhaitent, de prendre leur retraite à 65 ans, il faut augmenter les recettes de l’AVS. L’évolution démographique nous oblige à trouver un nouvel équilibre.

Le Conseil fédéral propose donc d’augmenter de 2 points au maximum le taux de la TVA et d’affecter ces nouvelles recettes à l’AVS. Un premier point est nécessaire dès l’entrée en vigueur de la réforme. Un second point sera ajouté vers 2030, au moment où la situation de l’AVS l’imposera et pas avant. L’augmentation est donc progressive.

Mesdames et Messieurs,

La réforme vise principalement à maintenir le niveau des prestations de la prévoyance vieillesse et à garantir la pérennité financière de cette dernière. C’est la seule manière de convaincre le peuple. Les gens doivent savoir qu’ils peuvent compter sur une sécurité matérielle garantie à l’âge de la retraite.

On entend souvent que la Suisse n’avance qu’à petits pas. C’est faux. La Suisse sait aussi avancer à grandes enjambées et innover.

Dans cette réforme, c’est l’avenir du principal système social de Suisse qui est en jeu. Et bien plus encore : l’avenir d’un pilier de notre identité nationale – car on sait que celle-ci se caractérise moins par une culture partagée que par des institutions et des valeurs communes.

Une Suisse sans une prévoyance vieillesse responsable serait une Suisse qui laisse tomber ses jeunes, c’est-à-dire aussi l’apprenti de l’industrie mécanique que j’ai cité tout à l’heure.

C’est pourquoi je vous demande, à toutes et tous, de m’aider à mener cette réforme à bien.

Merci de votre attention.

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