Schaffhouse

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für Ihre Einladung zum heutigen Anlass.

Letzte Woche war ich in China, nun bin ich bei Ihnen hier in Schaffhausen. So gross, wie es scheint, ist der Unterschied gar nicht. Ich habe an beiden Orten schöne, alte Mauern bewundert… Und ich spreche hier bei Ihnen zum gleichen Thema: zum Schweizerischen Gesundheitswesen…

Worauf kommt es in der Politik an? Ganz besonders in der Gesundheitspolitik? Dazu gibt es eine deutsche und eine Schaffhauserische Antwort. Die deutsche stammt von Max Weber und ist etwas länger: Die wichtigsten Eigenschaften in der Politik sind „Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und Augenmass“. Die Schaffhauserische Antwort kommt gleich zur Sache: „Lappi tue d’Auge uf!“

Ich hoffe, ich habe Ihr Stadtmotto so ausgesprochen, dass Sie es wiedererkannt haben…

Im Ernst: Ihr Stadtmotto trifft es sehr gut. Wichtig sind die Realitäten des Lebens, nicht starre Meinungen. Denn es geht letztlich immer um Menschen. Das dürfen wir gerade in der Gesundheitspolitik nie vergessen.

Eigentlich ist mein Auftrag als Gesundheitsminister ganz einfach: Ich muss dafür sorgen, dass die Menschen in diesem Land gesund sind und bleiben. Und dass sie sehr gut behandelt werden, wenn sie einmal krank werden oder einen Unfall haben.

Das ist uns bis jetzt gut gelungen. Die Bevölkerung schätzt die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung. Und viele andere Länder beneiden uns darum – dies habe ich in Peking und Shanghai immer wieder gehört.

In China läuft seit 2009 eine Reform mit dem Ziel, den Zugang aller zur Grundversorgung zu gewährleisten. Das ist bei uns schon länger der Fall und zwar in hoher Qualität.

Diese hohe Qualität hat jedoch ihren Preis. Die Prämien für die Krankenversicherungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Und zu einer spürbaren finanziellen Belastung für viele geworden – besonders für Familien und Personen mit kleinen und mittleren Einkommen.

Diese Kosten werden weiter steigen, weil die Schweizer Bevölkerung älter wird. Der Grund ist erfreulich: Dank dem Fortschritt in der Medizin steigt unsere Lebenserwartung. Menschen, die an Krebs oder Herzkrankheiten leiden, können heute oft noch Jahrzehnte weiterleben. Diese beiden Entwicklungen führen dazu, dass die Zahl der Menschen mit einer chronischen Krankheit zunimmt.

Heute sind in der Schweiz rund 125’000 Menschen dement – 2050 werden es 300’000 sein. Das entspricht gegen vier Mal der Einwohnerzahl des Kantons Schaffhausen.

Wer an einer chronischen Krankheit leidet, muss oft über Jahre und Jahrzehnte behandelt werden. Damit können wir diesen Menschen weiterhin eine hohe Lebensqualität und einen möglichst normalen Alltag ermöglichen.

Das ist in den Spitälern nicht möglich. Sie sind vor allem auf die Akutversorgung ausgerichtet. Es braucht daher andere, differenzierte Angebote: Einerseits gilt es, solche Krankheiten zu verhüten. Anderseits muss auch eine optimale Langzeitpflege bis zum letzten Lebensabschnitt garantiert werden.

Es geht also darum: Krankheiten zu verhindern, so früh als möglich zu erkennen und die Patientinnen und Patienten in jeder Phase richtig zu versorgen.

Diese Strukturen müssen noch weitgehend entwickelt werden. Und wir werden bei den Ausbildungsplätzen einen mächtigen Effort leisten müssen. Denn wir brauchen in den nächsten Jahrzehnten viele Gesundheitsfachpersonen. Besonders Ärzte und Pflegende mit der richtigen Ausbildung.

Sie stellen fest: was am Anfang noch einfach getönt hat, ist ziemlich kompliziert. Und mit grossen Herausforderungen verbunden.

Eine weitere kommt noch dazu: Bei all unseren Anstrengungen müssen wir darauf achten, dass das Gesundheitswesen bezahlbar bleibt. Schliesslich sollen alle Bevölkerungsgruppen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine hohe Lebenserwartung haben.

Einige Massnahmen habe ich bereits umgesetzt, um das Kostenwachstum zu dämpfen: Bei 500 Medikamenten konnten wir die Preise senken. Und die nächste Runde läuft bereits. Zudem ist die Zulassungssteuerung für Ärzte wieder in Kraft. Sie wird ja auch im Kanton Schaffhausen angewandt. Nicht zuletzt dank diesen Massnahmen droht in diesem Herbst keine Prämienexplosion bei den Krankenversicherungen.

Der Bundesrat hat den weiteren Handlungsbedarf erkannt. Er will unser Gesundheitswesen mit einer umfassenden Strategie optimal auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten. Die Rede ist von « Gesundheit2020 ». Dieses Reformvorhaben umfasst 36 Massnahmen. In allen Bereichen wollen wir:

die Lebensqualität sichern
die Chancengleichheit stärken
die Versorgungsqualität erhöhen

und mehr Transparenz schaffen.

Ein Teil dieser Massnahmen ist bereits in der Umsetzung. Zum Beispiel die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Oder der Aktionsplan im Bereich der Organspenden.

Andere werden bald folgen – zum Beispiel das Gesundheitsberufegesetz oder das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz.

Es gibt aber auch Massnahmen, die noch gestaltet und konkretisiert werden müssen. Wie zum Beispiel:

die Weiterentwicklung der Hausarztmedizin
die Erhöhung der Zahl von Medizinstudentinnen und –studenten
die Vereinfachung des Prämiensystems bei den Krankenversicherungen oder

eine differenziertere Zulassungssteuerung bei den Spezialärzten.

Natürlich können wir all dies nicht alleine schaffen. Es braucht die Unterstützung aller gesundheitspolitischen Akteure:

der Kantone
der Leistungserbringer
der NGO
der Wissenschaft
der Wirtschaft sowie

aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz.

Sie alle werden aktiv in die Umsetzung von „Gesundheit2020“ einbezogen. Am 9. September werden wir mit mehr als 300 Vertretern aller Bereiche an der ersten nationalen Konferenz « Gesundheit2020 » intensiv darüber diskutieren, welche Massnahmen priorisiert werden sollen. Und wie wir bei der Umsetzung optimal zusammenarbeiten.

Meine Damen und Herren

Ich habe es zu Beginn gesagt: mein Auftrag als Gesundheitsminister ist es, die Gesundheit der Bevölkerung so gut als möglich vor Bedrohungen zu schützen. Dazu gehören auch übertragbare Krankheiten und Epidemien. Sie wissen es: am 22. September stimmen wir über das neue Epidemiengesetz ab.

Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1970. Seither hat sich die Welt verändert. Wir sind viel mobiler als früher, reisen mehr. Und sind mit neuen, gefährlichen Krankheiten wie zum Beispiel SARS konfrontiert, die sich schnell verbreiten. In den ersten zwei Wochen nach dem ersten Auftreten von SARS gab es bereits auf allen fünf Kontinenten erkrankte Menschen.

Damit wir uns möglichst gut auf solche Krisensituationen vorbereiten und sie effektiv bewältigen können, haben wir das Gesetz überarbeitet und verbessert. Auf Wunsch der Kantone.

Das Gesetz regelt die Aufgaben und Kompetenzen von Bund und Kantonen viel klarer als das alte. Es garantiert, dass wir effizient zusammenarbeiten.

Sie erinnern sich vielleicht an die Uhren- und Schmuckmesse, die 2003 in Bern und Zürich stattfand. Damals kamen die beiden Kantone zu unterschiedlichen Beurteilungen der Lage. Und erliessen unterschiedliche Massnahmen. Damit wurde die Bekämpfung der Krankheit erschwert. Um solche Probleme in Zukunft zu verhindern, haben wir das Gesetz revidiert. Wer in einer Krise zuerst herausfinden muss, wer wann was zu tun hat, verliert kostbare Zeit.

Mit dem neuen Gesetz können wir gleichzeitig zwei weitere Probleme wirkungsvoll anpacken, welche die Gesundheit bedrohen:

Das eine sind die Spitalinfektionen. Jedes Jahr stecken sich 70’000 Patientinnen und Patienten nach einer Operation oder einer anderen Behandlung mit einer Infektionskrankheit an. 2000 von ihnen sterben daran. Diese Todesfälle erzeugen grosses menschliches Leid. Spitalinfektionen verursachen jährlich Kosten von 240 Millionen Franken.

Zum anderen kämpfen wir gegen zunehmende Antibiotikaresistenzen. Diese wichtigen Medikamente wirken immer weniger gegen gefährliche Krankheiten wie Lungen- oder Hirnhautentzündungen.

Mit dem neuen Gesetz können wir nationale Programme entwickeln und umsetzen. Damit können wir zum Beispiel die Hygiene bei Behandlungen verbessern. Unser Ziel ist, die Ansteckungen um mindestens ein Drittel zu reduzieren.

Bei den Antibiotika arbeiten wir auf einen massvollen Einsatz in der Human- und Tiermedizin hin – damit diese auch bei den nächsten Generationen noch wirksam sind.

Wir haben zudem die Gelegenheit genutzt, um mit der Revision den Datenschutz zu verbessern. Das neue Gesetz regelt nun genau, wie die Behörden mit Informationen über Krankheitsfälle umgehen müssen.

Bundesrat, Parlament, Kantone und die wichtigen Akteure im Gesundheitsbereich unterstützen diese Vorlage.

Gegner behaupten teilweise, dass wir mit dem neuen Gesetz einen Impfzwang einführen. Das ist falsch. Es gibt heute keinen Impfzwang. Und es wird auch in Zukunft keinen geben. Niemand wird gegen seinen Willen geimpft.

Was wir als Bund tun können, ist in absoluten Krisensituationen ein zeitlich begrenztes Impfobligatorium für einzelne Gruppen auszusprechen.

Und zwar für Personen, die bei einer Ansteckung andere Menschen in Gefahr bringen würden – also etwa das Pflegepersonal auf der Säuglingsabteilung eines Spitals. Oder eine Reisegruppe, welche die Kinderlähmung wieder in die Schweiz bringen könnte.

Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, darf einfach keinen Kontakt mehr haben zu gefährdeten Personen. Jemand, der auf der Neugeborenenabteilung arbeitet, müsste also vorübergehend auf einer anderen Abteilung eingesetzt werden.

Mit dem geltenden Gesetz hingegen können die Kantone ein generelles Obligatorium aussprechen. Ohne zeitliche Beschränkung. In Genf und Neuenburg gibt es ein solches zu Diphtherie. Das ist nach einer Annahme des neuen Epidemiengesetzes nicht mehr möglich.

Die Impfskeptiker müssten das neue Gesetz also eigentlich begrüssen. Weil das Impfobligatorium dreifach eingeschränkt wird – und das ist auch richtig so. Und zwar:

auf genau bezeichnete Personengruppen
auf eine vorübergehende Dauer

und auf eine Krisensituation, wie es sie bis jetzt noch gar nie gegeben hat in unserem Land – abgesehen vielleicht von der spanischen Grippe im Jahre 1918. Damals starben in Europa Millionen von Menschen.

Wer kritisch gegenüber Impfobligatorium ist, muss also eigentlich zustimmen. Sonst bleibt die alte Regelung.

Impfungen sind noch immer der beste Schutz gegen gewisse ansteckende Krankheiten. Sie haben schon sehr vielen Menschen das Leben gerettet.

An der heutigen Impfpraxis wird sich mit dem neuen Gesetz überhaupt nichts ändern. Zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Starrkrampf oder Masern.

Weiterhin kann jede und jeder frei entscheiden, ob er oder sie sich impfen lassen will. Bei Kindern entscheiden dies natürlich die Eltern. Das ist heute so, und das wird auch in Zukunft so bleiben.

Auch wenn hierzu leider manchmal etwas anderes behauptet wird. Wie sagte doch einst der amerikanische Senator Patrick Moynihan zu einem politischen Gegner: „Sie haben ein Recht auf Ihre eigene Meinung. Aber Sie haben kein Recht auf Ihre eigenen Fakten.“

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem neuen Epidemiengesetz zustimmen. Es gibt uns die Möglichkeit, die Schweizer Bevölkerung noch besser vor ansteckenden Krankheiten und Epidemien zu schützen.

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