Berne

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand et en français. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Herren National- und Ständeräte
Sehr geehrter Herr Vorstands-Präsident
Sehr geehrter Herr Direktor
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte mich zum Anfang gleich vierfach bedanken:

Erstens natürlich dafür, dass Sie mich eingeladen haben.

Zweitens, dass Sie mir auch wirklich zuhören werden. Wenn ich über die „Rentenreform“ rede, wenn ich länger über die „Ausgestaltung eines Interventionsmechanismus“ spreche oder über die „Eliminierung des Koordinationsabzugs“, dann kommt es immer wieder vor, dass die Zuhörer etwas unruhig werden. Sie beginnen dann, die Decke genauer zu mustern.

Ich bin also froh, dass ich heute für einmal hemmungslos ins Detail gehen darf.

Drittens möchte ich mich für ein Fragezeichen bedanken. Der Titel dieser Veranstaltung heisst ja: «Altersvorsorge 2020 – Zielführender Weg oder vorprogrammierter Absturz?» Der Titel ist als Frage formuliert. Das schätze ich natürlich – obwohl er auch so noch etwas nach Apokalypse klingt…

Und viertens bedanke ich mich dafür, dass Sie mir die Kern-Botschaft meiner Rede gleich selber geschrieben haben. Ich zitiere aus einer Medienmitteilung der Asip vom 25. Juni dieses Jahres. Im Titel steht, die Reform dürfe „nicht scheitern“.

Weiter heisst es: „Der Reformbedarf ist ausgewiesen und eine Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge dringend notwendig. Um die Altersvorsorge als Ganzes und insbesondere die berufliche Vorsorge langfristig zu sichern, müssen die notwendigen Massnahmen in einer Gesamtbetrachtung und koordiniert schon heute eingeleitet werden.“

Ich könnte an dieser Stelle eigentlich schon wieder aufhören zu reden – aber 3 Minuten sind selbst im Zeitalter von Twitter etwas kurz für eine Rede.

Im Ernst: Eine sichere Altersrente ist eines der Fundamente, auf denen die Schweiz ruht.

Dieses Fundament so zu stärken, dass es auch angesichts der demographischen Herausforderungen der Zukunft stabil bleibt – das ist ein Ziel, bei dem sich alle massgeblichen Kräfte in unserem Land einig sind.

Was bekanntlich momentan gar nicht so oft der Fall ist…

Der Schweizerische Pensionskassenverband ist ein wichtiger Partner für uns – zum einen im Rahmen des umfassenden Reformprojekts «Altersvorsorge 2020», zum andern natürlich auch allgemein in allen Belangen der beruflichen Vorsorge.

Meine Damen und Herren

Ihr Ziel, mein Ziel, ist der konstruktive Dialog. So wie ihn die verschiedenen Akteure der Altersvorsorge in den vergangenen Jahren geführt haben.

Die «Altersvorsorge 2020» sichert die finanzielle Zukunft der AHV und der 2. Säule und erhält gleichzeitig das Leistungsniveau der Versicherten aufrecht.

Dieses Gleichgewicht ist ausserordentlich wichtig.

Und es ist sensibel.

Würde man auf die eine oder auf die andere der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen verzichten, wäre das gesamte Gefüge gefährdet.

Ich bin daher fest davon überzeugt: Nur die angestrebte Lösung, nämlich die globale Reform von AHV und BVG, hat eine Chance – im Parlament, und vor allem vor dem Volk.

Das Projekt stellt die Interessen der Versicherten ins Zentrum. Es bringt die notwendige Transparenz, um das Vertrauen in unsere Institutionen zu festigen.

Ohne Vertrauen kann keine Reform gelingen.

Erlauben Sie mir, auf einige wesentliche Punkte der Reform einzugehen.

Besonders hervorheben möchte ich einige Bestimmungen, die nach der Vernehmlassung angepasst wurden. An dieser hat sich als wichtiger Akteur auch der Pensionskassenverband engagiert beteiligt.

Derzeit liegt das Rentenalter der Männer bei 65 Jahren und dasjenige den Frauen bei 64 Jahren – und zwar sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge.

Dieses starre System entspricht nicht mehr den Bedürfnissen der Versicherten, und auch nicht den demografischen Entwicklungen. Die Reform sieht deshalb vor, den Begriff des Rentenalters durch den Begriff des Referenzalters zu ersetzen.

Dies erlaubt eine grössere Flexibilität nach unten und nach oben. Das Referenzalter wird auf 65 Jahre für Männer und Frauen festgelegt. Also das „normale“ Rentenalter.

Je nach individuellen Bedürfnissen wird es jedoch möglich sein, den Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren flexibel zu gestalten.

In der beruflichen Vorsorge wird das Mindestrentenalter von 58 auf 62 Jahre erhöht. Es wird jedoch in gewissen besonderen Fällen möglich sein, vor 62 in Rente zu gehen – nämlich dann, wenn die Sozialpartner die vorzeitige Pensionierung gemeinsam regeln und auch zusammen finanzieren. Und auch im Zuge von betrieblichen Restrukturierungen oder wenn es im Interesse der öffentlichen Sicherheit geboten ist.

Es ist mir bewusst, dass Ihr Verband das Mindestrentenalter in der beruflichen Vorsorge lieber bei 58 belassen würde.

Der Bundesrat muss jedoch eine kohärente Politik verfolgen. Er kann nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel beklagen und bekämpfen. Und auf der anderen Seite die steuerbegünstigte Frühpensionierung qualifizierter Leute ermöglichen.

Eine weitere richtungsweisende Massnahme der «Altersvorsorge 2020» ist die Senkung des Umwandlungssatzes.

Wir wissen alle, dass die 2. Säule doppelt herausgefordert ist: Sie muss tiefere Anlagerenditen mit einer höheren Lebenserwartung ihrer Rentnerinnen und Rentner vereinbaren. Die Vorsorgeinstitutionen, die Sie hier vertreten, verlangen deshalb seit langem eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes.

Die Forderung ist gerechtfertigt, und der Bundesrat unterstützt sie vollumfänglich.

Aus diesem Grund schlagen wir heute vor, den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6 Prozent zu senken. Um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr in einem Zeitraum von vier Jahren ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Nicht betroffen davon sind die laufenden Renten.

Wir wissen alle: Nur den Umwandlungssatz zu senken, hat keine Chance. Denken wir an die Ohrfeige von 2010: Fast drei Viertel (72,7 Prozent) der Bevölkerung haben damals eine Senkung von 6,8 Prozent auf 6,4 Prozent abgelehnt.

Heute schlägt der Bundesrat eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent vor. Also 0,4 Prozentpunkte unter dem Vorschlag von 2010.

Der entscheidende Unterschied ist nun aber: Wir garantieren gleichzeitig den Erhalt des Leistungsniveaus, indem wir eine Reihe von Kompensationsmassnahmen präsentieren.

Nur mit einem ausgewogenen Ansatz kann nach dem Scheitern von 2010 das Vertrauen der Versicherten wiederhergestellt werden. Nur ein umfassender Ansatz hat Aussicht auf Erfolg.

Der tiefere Umwandlungssatz soll nicht zu tieferen Renten der 2. Säule führen. Daher muss das Altersguthaben der Versicherten auf anderen Wegen sichergestellt werden: unter Einbezug des Koordinationsabzugs, der BVG-Gutschriften und des Schutzes der Übergangsgeneration.

Wie Sie sicher wissen gleichen die Kompensationsmassnahmen weitgehend der Antwort des Pensionskassenverbands auf die Vernehmlassung.

Vorgesehen ist nun, den Koordinationsabzug abzuschaffen, so wie Sie es vorgeschlagen haben. Damit wird die 2. Säule auch für Laien einfacher verständlich, und der administrative Aufwand wird verkleinert

Die BVG-Altersgutschriften werden entsprechend angepasst und so abgestuft, dass sie ab dem 55. Altersjahr nicht mehr erhöht werden. Damit sollen sich auch die Chancen der älteren Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Wer nicht mehr genug Zeit hat, um sein Altersguthaben vor der Pensionierung zu erhöhen, profitiert von einer Übergangsregelung. Das Rentenniveau der beruflichen Vorsorge wird über Beiträge des Sicherheitsfonds sichergestellt.

Für diesen Punkt hätte Ihr Pensionskassenverband einen anderen Vorschlag. Die von Ihnen empfohlene dezentralisierte Lösung wäre aber für diejenigen Vorsorgeeinrichtungen nicht realisierbar, die über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen oder deren Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern ungünstig ist.

Ich möchte darauf hinweisen: Der Vorschlag des Bundesrats stellt keine radikale Neuerung dar. Der Sicherheitsfonds leistet bereits heute Beiträge an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur.

Eine weitere Anpassung im BVG ist vorgesehen für die Verbesserung der sozialen Sicherheit der Erwerbstätigen, die Teilzeit oder bei mehreren Arbeitgebern arbeiten.

Gegenwärtig ist ein Lohn von etwas über 21 000 Franken Voraussetzung, um in die obligatorische berufliche Vorsorge aufgenommen zu werden.

Mit der Senkung dieser Schwelle auf rund 14 000 Franken werden nahezu 90 Prozent der Löhne obligatorisch versichert sein.

Kombiniert mit der Aufhebung des Koordinationsabzugs und der Erhöhung des Referenzalters auf 65 Jahre wird die Senkung der Eintrittsschwelle einen sehr positiven Einfluss haben – insbesondere auf die Altersrenten der beruflichen Vorsorge der meisten Frauen.

Eine weitere gute Nachricht für die Versicherten der 2. Säule: Die Überschüsse werden zwischen Versicherern und Versicherten gerechter verteilt und die Transparenz in diesem Bereich wird verbessert.

Heute sieht das Gesetz eine Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen von mindestens 90 Prozent vor. Dieser Mindestanteil ist seit seiner Einführung 2004 nicht angepasst worden. Die «Altersvorsorge 2020» sieht vor, diesen Anteil zu erhöhen. Über die Höhe der Anpassung wird der Bundesrat noch beschliessen.

Mesdames, messieurs

Vous aurez remarqué que j’ai plusieurs fois mis l’accent sur l’amélioration des rentes des femmes dans la PP. Cette donnée est essentielle pour l’équilibre du paquet. Les femmes n’accepteront un relèvement de l’âge de leur retraite que si elles perçoivent une contrepartie.

Dans le même ordre d’idée, le projet de réforme ne pourra pas rallier une majorité s’il ne propose pas aussi un financement additionnel.

Jusqu’en 2030, l’AVS aura besoin de 8,3 milliards de francs pour continuer à fonctionner. Les différentes mesures prévues dans « Prévoyance vieillesse 2020 » permettront de réduire ce besoin à 7 milliards de francs. Il est proposé de couvrir le reste par une hausse progressive de la TVA, de 1,5 point au maximum.

La TVA est une source de financement qui permet de répartir la charge financière supplémentaire sur l’ensemble de la population et non uniquement sur les actifs.

La première augmentation de 1 point aura lieu dès l’entrée en vigueur de la réforme. Le demi-point restant pourra être activé par le législateur si la situation financière de l’AVS l’exige.

Toujours dans l’optique de garantir le financement à long terme de l’AVS, le projet prévoit d’introduire un mécanisme d’intervention financier, une sorte de frein à l’endettement.

Si le niveau du fonds de compensation menace de descendre au-dessous de 70 % des dépenses annuelles, le Conseil fédéral doit soumettre à l’Assemblée fédérale des mesures de consolidation financière.

Dans le cas où le niveau du fonds passe sous ce seuil de 70 %, des mesures automatiques seront prises. Concrètement, les cotisations seront augmentées et l’adaptation des rentes restreinte. Dès que le fonds atteint à nouveau 70 % au moins des dépenses annuelles, ces mesures seront levées.

Dernière mesure financière dans l’AVS, il est prévu de simplifier les flux financiers entre l’AVS et la Confédération. L’actuel pour-cent démographique de TVA, perçu depuis 1999, reviendra désormais entièrement à l’AVS (aujourd’hui, la Confédération en touche 17%). En contrepartie, la participation de la Confédération au financement de l’assurance, actuellement de 19,55 %, sera diminuée à 18 %.

Alors : solution judicieuse ou échec programmé ?

« Prévoyance vieillesse 2020 » avec l’ensemble de ses mesures est la seule approche ayant une chance de succès.

Le Conseil fédéral a sciemment opté pour un paquet global, qui est source de transparence et de confiance. Toutes les modifications de lois (LAVS, LPP, etc.) sont contenues dans un seul projet de loi.

Et ce projet de loi est indissociable de l’arrêté fédéral modifiant la Constitution en vue d’un financement additionnel en faveur de l’AVS.

Il n’y a pas de picorage possible.

Nous savons d’expérience que chercher à imposer certaines mesures isolées comme le relèvement de l’âge de la retraite ou la baisse du taux de conversion est voué à l’échec si nous n’offrons pas de contreparties claires qui assurent un maintien du niveau des prestations.

Mesdames, Messieurs,

Je reste convaincu, et le Conseil fédéral avec moi, que ce projet est équilibré et viable.

Il assure la pérennité de notre système social,

profite à l’ensemble des assurés et

veille à répartir équitablement les efforts financiers.

C’est désormais de notre devoir de le défendre devant le Parlement et devant le peuple.

La prévoyance vieillesse en Suisse est une histoire à succès, et les caisses de pension en sont l’un des principaux artisans. Il est de notre responsabilité à tous de conjuguer nos efforts pour que les prochains chapitres remportent le même succès.

Et pour cela, nous comptons sur votre soutien car il en va aussi de votre avenir !

Mesdames et Messieurs, pour la cinquième et dernière fois aujourd’hui – c’est promis ! – je vous remercie.

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