Coire

Manuscrit, non publié à l’époque. Seul le prononcé fait foi. Les notes de travail ont été retirées.

Discours prononcé en allemand. Texte original, non traduit.

Sehr geehrte Damen und Herren

Organspende, Filmgesetz, Europäische Grenz- und Küstenwache – unterschiedlicher könnten die Abstimmungs-vorlagen am 15. Mai, nicht sein.

Jeder Abstimmungs-sonntag ist eine Zumutung, eine Zumutung, auf die wir stolz sein können:

Denn wir muten uns in der Schweiz zu, uns auch über schwierige Fragen eine Meinung zu bilden und darüber abzustimmen.

Ich danke Ihnen für die Einladung heute.

Ich freue mich, Ihnen das Transplantationsgesetz vorzustellen und kurz auf das Filmgesetz einzugehen.

Zuerst zur Organspende.

Zuerst ein paar Zahlen:

Ende 2021 warteten im Kanton Graubünden 27 Personen auf ein Organ.

12 Personen haben letztes Jahr ein Organ erhalten.

16 kamen neu auf die Warteliste.

1 Person, die auf der Warteliste stand, ist verstorben.

Diese Zahlen für Graubünden widerspiegeln die Situation der Organspende in der Schweiz.

Es warten ständig Menschen auf ein Organ. Oder auf mehrere Organe.

Ende 2021 waren es in der Schweiz 1434 Menschen.

2008 waren es noch rund 1000 Personen.

Die Wartezeiten sind zum Teil lang.

Am Kürzesten ist die Wartezeit bei der Lunge. Der Mittelwert (Median) beträgt 120 Tage. (Die Hälfte wartet also länger, die Hälfte weniger lang.)

Am Längsten ist die Wartezeit bei den Nieren. Der Mittelwert beträgt zweieinhalb Jahre (980 Tage)

Soviel zu den Zahlen.

Nun zu den Menschen hinter diesen Zahlen.

Was bedeutet das für jemanden, der monate- oder jahrelang auf ein Organ wartet. Zum Beispiel auf eine Niere?

Das bedeutet unter anderem:

Alle 2 bis 3 Tage für 4 bis 5 Stunden an ein Dialysegerät angeschlossen zu werden.

Ein neues Organ verbessert in den meisten Fällen die Lebensqualität entscheidend.

Und manchmal kann ein neues Organ Leben retten.

Es ist also wichtig, dass wir in der Schweiz die Organspende so gut wie möglich organisieren.

Für die Menschen, die krank sind und ein Organ brauchen.

Und für deren Angehörige.

Aber auch für die Menschen, die bereit sind, nach dem Tod ihre Organe zu spenden.

UND für deren Angehörige.

Wir haben als Gesellschaft ein grosses Interesse die Organspende so einfach und so klar wie nur möglich zu organisieren.

So, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden.

Und möglichst alle möglichst rasch ein neues Organ erhalten, die darauf angewiesen sind.

Die Spenderate ist bei uns in der Schweiz aber vergleichsweise tief.

Obwohl Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht.

Heute gilt in der Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung.

Das heisst:

Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt.

Häufig ist aber der Wille der betroffenen Person nicht bekannt.

Liegt keine Äusserung vor, müssen die Angehörigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden.

In dieser Situation lehnen die Angehörigen in einer Mehrheit der Fälle eine Organspende ab.

Mit der Änderung des Transplantations-gesetzes soll die erweiterte Widerspruchslösung eingeführt werden.

Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten.

Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist. Ein dokumentierter Wille kann zum Beispiel sein:

Ein Spendeausweis, eine Patientenverfügung oder ein Eintrag in das Spenderegister, das neu geschaffen wird.

Die Angehörigen werden aber auch künftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat.

Das ist entscheidend: Die Angehörigen können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die verstorbene Person sich dagegen entschieden hätte.

Es bleibt also nach wie vor wichtig, mit seinen Nächsten über die Organspende zu reden.

Und das heisst auch:

Ist der Wille NICHT bekannt und sind KEINE Angehörigen erreichbar, dürfen KEINE Organe entnommen werden.

Mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung ändert sich die Ausgangslage für das Gespräch mit den Angehörigen auf der Intensivstation:

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die verstorbene Person einer Spende zugestimmt hätte.

Sonst hätte sie ihren Widerspruch festgehalten oder hätte sich entsprechend geäussert.

Das neue Vorgehen führt also zu mehr Klarheit.

Und damit werden viele Angehörige entlastet.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Bevölkerung regelmässig und umfassend über die Widerspruchslösung informiert wird.

Das ist im Gesetz so festgehalten.

Der Bund hat in den letzten Jahren bereits einiges unternommen, um die Spenderate zu steigern.

Der Bundesrat hat seit 2013 einen Aktionsplan umgesetzt. Dieser hat zu einer leichten Steigerung geführt.

durch die verbesserte Ausbildung der Fachpersonen, durch einheitliche Richtlinien und Checklisten, durch verstärkte Information, durch mehr Ressourcen

Trotz Aktionsplan ist die Spenderate bei uns noch immer vergleichsweise tief.

Der Wechsel zur Widerspruchslösung ist für den Bundesrat und das Parlament ein weiterer Faktor, um die Chancen jener Menschen zu verbessern, die auf ein Organ warten.

Dass sich ein Wechsel ausbezahlen könnte, zeigt ein Blick auf die Europakarte:

Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien, Tschechien, Finnland, Italien, Österreich, Norwegen – sie alle haben die Widerspruchslösung und sie alle haben eine zum Teil deutlich höhere Spenderate als die Schweiz.

Aus diesen Gründen empfehlen Ihnen Bundesrat und Parlament die Änderung des Transplantations-gesetzes anzunehmen.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

Diese verlangt ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber – und das ist eben entscheidend – die Rolle der Angehörigen nicht.

Erlauben Sie mir noch ein paar Worte zum Filmgesetz.

Einheimische Filme prägen unser Land. Filmförderung ist für die Identität der vielfältigen, vielsprachigen Schweiz besonders wichtig.

Wie in den meisten europäischen Ländern wird das Filmschaffen deshalb auch in der Schweiz staatlich gefördert.

Die Fernsehsender müssen heute 4 Prozent ihres Umsatzes in das schweizerische Filmschaffen investieren. Auch die SRG beteiligt sich über Koproduktionsverträge an Kinoproduktionen.

Hingegen besteht für Streaming-Plattformen keinerlei Investitionspflicht in der Schweiz – im Unterschied zu unseren Nachbarländern.

Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Als das Filmgesetz 2002 in Kraft trat, gab es noch keine Streaming-Dienste.

Das neue Filmgesetz berücksichtigt diese Entwicklung und hebt die aktuelle Ungleich-behandlung von Fernseh-sendern und Streaming-Diensten auf.

Mit dem revidierten Gesetz müssen künftig auch die Streaming-Dienste 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in die hiesige Filmförderung investieren.

Sie können dies auf zwei Arten tun:

mit Direkt-investitionen in Schweizer Produktionen oder mit einer Ersatzabgabe, die wiederum ins Schweizer Filmschaffen fliesst.

Mit dieser Lösung kämen rund 18 Millionen Franken jährlich der Filmförderung zugute.

Das Gesetz schliesst also eine Lücke.

Und schafft gleich lange Spiesse im Wettbewerb von Fernsehsendern und Streamingdiensten.

Für den Bundesrat ist gerade das Ausdruck von Wirtschaftsfreiheit.

Für die lokalen Fernsehstationen, wie TV Südostschweiz ändert sich dadurch nichts.

Im Übrigen kennen 19 europäische Länder entweder eine Investitionspflicht, eine direkte Abgabe oder beides, zum Beispiel:

Frankreich mit 26% Investitionspflicht

Oder Italien mit 20% Investitionspflicht

Das bedeutet, dass im Moment mit den Gewinnen aus der Schweiz die Filmproduktion im Ausland gefördert wird.

Aber nicht nur die Filmindustrie, sondern auch viele KMUs, die von Filmproduktionen profitieren – zum Beispiel für das Catering, die Unterbringung, die Technik oder die Logistik.

Bundesrat und Parlament möchten, dass auch die Schweizer Filmindustrie und die KMU profitieren.

Das ist für einen Tourismuskanton wie Graubünden von Bedeutung.

Ich erinnere mich gut, als ich die Dreharbeiten von Schellenursli in Guarda besucht habe.

Da sah ich wieder einmal, wie viel HINTER der Kamera passieren muss, dass am Schluss etwas VOR der Kamera passiert.

Die Streaming-Unternehmen werden in Inhalte investieren, welche die Leute sehen wollen. Bereits heute produzieren in Europa lokale Serienformate, die sie weltweit erfolgreich zeigen.

Auch das ist im Interesse der Schweizer Filmindustrie und des Wirtschafts-standorts Schweiz.

Streamingdienste operieren als globale Plattformen mit hohem Monopolcharakter.

Wer keinen Zugang hat zu diesem Markt hat auch keine Chance sich im Markt durchzusetzen.

Dass durch die Investitions-pflicht die Abonnements-preise steigen, ist unwahrscheinlich.

Die Preise in der Schweiz sind heute bereits 40 Prozent höher als im Ausland.

Grund ist die Kaufkraft des Schweizer Publikums.

Ausserdem gibt es nur wenige Anbieter gibt. Es ist also eine Frage des Wettbewerbs.

Bundesrat und Parlament empfehlen Ihnen aus diesen Gründen, die Revision des Filmgesetzes anzunehmen.

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